Polizei-Kontrolle: ruhig & richtig
Wähle dein Bundesland und worum es geht, du wirst Schritt für Schritt geführt. Bei jedem Schritt steht die Rechtsgrundlage zum Zeigen.
Ohne Auswahl zeigen wir nur das bundesweit geltende Recht. Das meiste (Schweigen, Anwalt, Wohnungsdurchsuchung) gilt ohnehin überall gleich.
Das Wichtigste zuerst
- Ruhig und höflich bleiben – das ist dein größter Vorteil.
- Personalien: ja. Zur Sache: nichts sagen.
- Kein körperlicher Widerstand – auch wenn du die Maßnahme für falsch hältst. Wehr dich später mit Beschwerde/Anwalt, nicht vor Ort.
- Nichts unterschreiben, was du nicht verstehst.
- Im Zweifel: schweigen und einen Anwalt verlangen.
Worum geht es gerade?
Meine wichtigsten Rechte – zum Zeigen
- Ich muss zur Sache nichts sagen (Schweigerecht).§ 136, § 163a StPO
- Ich habe das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen.§ 137 StPO
- Meine Wohnung darf grundsätzlich nur mit richterlichem Beschluss durchsucht werden.Art. 13 GG, § 105 StPO
- Eine Durchsuchung von mir/meinen Sachen braucht eine Rechtsgrundlage.§ 102 StPO / Polizeigesetz
- Meine Personalien gebe ich an.§ 163b StPO, § 111 OWiG
Ruhig und sachlich zeigen – nicht belehrend. Es geht darum, deine Rechte zu kennen, nicht zu provozieren.
Rechte bei der Polizeikontrolle nach Bundesland
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung (RDG). Das Polizeirecht der Länder wird oft reformiert – im Zweifel gilt der aktuelle Gesetzestext. Diese Funktion hört nicht mit und nimmt nichts auf. Im Ernstfall: ruhig bleiben, kooperieren wo nötig, und hinterher rechtlichen Rat einholen.