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Polizeikontrolle in Bayern: deine Rechte

Die meisten Rechte in einer Kontrolle gelten bundesweit gleich (StPO, Grundgesetz). Die Gefahrenabwehr – Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Platzverweis, Gewahrsam – steht aber im Landesrecht: in Bayern im Polizeiaufgabengesetz (PAG). Hier die konkreten Paragraphen zum gezielten Nachschlagen.

Gerade in einer Kontrolle – oder willst du vorbereitet sein?

Der Helfer führt dich ruhig Schritt für Schritt durch die Situation (Verkehr, Person, Wohnung, Festnahme …) – mit den passenden §§ für Bayern.

Schritt-für-Schritt-Helfer öffnen →

Was darf die Polizei in Bayern?

Identität feststellen (Personalien)

Art. 13 PAG

Bundesweit zusätzlich § 163b StPO bei Tatverdacht. Du musst Name, Geburtsdatum und Anschrift angeben – mehr nicht.

Person durchsuchen

Art. 21 PAG

Bei einem Tatverdacht bundesweit § 102 StPO. Du musst aktiv nichts herausgeben.

Platzverweis / Aufenthaltsverbot

Art. 16 PAG

Anlasslose Kontrolle / Schleierfahndung

Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG

weitreichend möglich

In Gewahrsam nehmen

Art. 17–20 PAG

Höchstdauer: bis zu 2 Monate. Über längeren Gewahrsam entscheidet ein Richter (Art. 104 GG).

Versammlung / Demonstration

eigenes Landesgesetz: Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG)

Kennzeichnungspflicht der Beamten

nein

Keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. Du darfst trotzdem ruhig nach Name oder Dienstnummer fragen.

Das bayerische PAG gehört zu den weitreichendsten Polizeigesetzen (u. a. Eingriffsschwelle „drohende Gefahr“, langer Präventivgewahrsam).

Deine Rechte in jeder Kontrolle (bundesweit)

Goldene Regeln

Diese Landes-Angaben sind recherchierte Anhaltspunkte (Paragraphen können sich durch Reformen verschieben). Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext – die §§ helfen dir, gezielt nachzuschlagen. Bundesweit gilt zusätzlich § 163b StPO (Identität) bzw. § 102 StPO (Durchsuchung bei Tatverdacht).

Andere Bundesländer

Werkzeug zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Zweifel oder bei einem Vorwurf: ruhig bleiben, nichts zur Sache sagen und eine Anwältin / einen Anwalt hinzuziehen.