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Zwischenzeugnis – wann du eines verlangen kannst

Ein Zwischenzeugnis bekommst du, ohne zu kündigen – etwa für eine Bewerbung, vor der Elternzeit oder wenn dein Chef wechselt. Bei einem triftigen Grund hast du darauf einen Anspruch, und es muss genauso wohlwollend sein wie ein Endzeugnis.

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Zwischenzeugnis verlangen

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Bei einem triftigen Grund (z. B. Wechsel des Vorgesetzten, bevorstehende Bewerbung, Elternzeit, Versetzung, Betriebsänderung) hast du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Es muss wahr und wohlwollend sein und darf dein Fortkommen nicht erschweren.
Ein einmal erteiltes Zwischenzeugnis hat zudem eine gewisse Bindungswirkung: Das spätere Endzeugnis sollte ohne sachlichen Grund nicht wesentlich schlechter ausfallen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Grund benennen

    Halte den triftigen Anlass fest (Bewerbung, Vorgesetztenwechsel, Elternzeit usw.).

  2. 2

    2. Schriftlich anfordern

    Bitte schriftlich um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis mit Frist.

  3. 3

    3. Inhalt prüfen

    Achte auf Vollständigkeit und die übliche Zeugnissprache (siehe Note/Formulierungen).

  4. 4

    4. Korrektur verlangen

    Bei versteckten Abwertungen kannst du eine Berichtigung verlangen.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Ja, bei einem triftigen Grund – etwa einem Wechsel des Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung, einer anstehenden Bewerbung, Elternzeit, Versetzung oder einer Betriebsänderung. Das Zwischenzeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein, vergleichbar mit einem Endzeugnis.

Bindet das Zwischenzeugnis das spätere Endzeugnis?

In gewissem Umfang ja. Ein erteiltes Zwischenzeugnis hat eine Bindungswirkung: Das Endzeugnis sollte ohne sachlichen Grund (z. B. nachträglich schlechtere Leistungen) nicht wesentlich schlechter ausfallen. Ein gutes Zwischenzeugnis ist daher auch eine Absicherung für das Abschlusszeugnis.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.