Zwischenzeugnis – wann du eines verlangen kannst
Ein Zwischenzeugnis bekommst du, ohne zu kündigen – etwa für eine Bewerbung, vor der Elternzeit oder wenn dein Chef wechselt. Bei einem triftigen Grund hast du darauf einen Anspruch, und es muss genauso wohlwollend sein wie ein Endzeugnis.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Grund benennen
Halte den triftigen Anlass fest (Bewerbung, Vorgesetztenwechsel, Elternzeit usw.).
- 2
2. Schriftlich anfordern
Bitte schriftlich um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis mit Frist.
- 3
3. Inhalt prüfen
Achte auf Vollständigkeit und die übliche Zeugnissprache (siehe Note/Formulierungen).
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4. Korrektur verlangen
Bei versteckten Abwertungen kannst du eine Berichtigung verlangen.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ja, bei einem triftigen Grund – etwa einem Wechsel des Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung, einer anstehenden Bewerbung, Elternzeit, Versetzung oder einer Betriebsänderung. Das Zwischenzeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein, vergleichbar mit einem Endzeugnis.
Bindet das Zwischenzeugnis das spätere Endzeugnis?
In gewissem Umfang ja. Ein erteiltes Zwischenzeugnis hat eine Bindungswirkung: Das Endzeugnis sollte ohne sachlichen Grund (z. B. nachträglich schlechtere Leistungen) nicht wesentlich schlechter ausfallen. Ein gutes Zwischenzeugnis ist daher auch eine Absicherung für das Abschlusszeugnis.
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