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Gemeinsam vorgehen

Gegen denselben Fake-Shop, Anbieter oder Betrüger sind oft viele betroffen, einzeln gibt man leicht auf, gemeinsam habt ihr mehr Gewicht. Trag deinen Gegner ein: Wir zeigen dir, wie viele andere ihn gemeldet haben, und wie ihr zusammen vorgeht.

Datenschutz: Wir veröffentlichen keine Namen und keine Gegner-Liste. Du siehst nur Anzahlen, niemand sieht deine Angaben außer dir. Wir bündeln und vermitteln, wir klagen nicht selbst.

Wie funktioniert eine Sammelklage in Deutschland?

Anders als in den USA kann nicht jede:r einfach eine „Sammelklage“ einreichen. Es gibt zwei Wege:

1. Verbandsklage (seit 2023)

Anerkannte Verbraucherverbände (z. B. die Verbraucherzentralen) klagen stellvertretend für viele Betroffene.

  • Du meldest deinen Anspruch kostenlos im Verbandsklageregister beim Bundesamt für Justiz an.
  • Die Anmeldung hemmt die Verjährung – dein Anspruch verfällt nicht, während das Verfahren läuft.
  • Du trägst kein Kostenrisiko; den Prozess führt der Verband. Du profitierst nur, wenn du angemeldet bist.

Prüfen, ob es schon eine Klage gibt: sammelklagen.de · Verbandsklageregister

2. Gebündelte Klage über einen Anwalt

Gibt es keine Verbandsklage, können mehrere Betroffene zusammen über eine Kanzlei klagen (Streitgenossenschaft) – oft günstiger, ggf. mit Beratungs-/Prozesskostenhilfe.

Zum Mitmachen bitte anmelden – so zählen wir jede Person nur einmal und können dich informieren.