Recht auf Anwalt: fast kostenlos
Viele wissen es nicht: Wer wenig Geld hat, hat oft Anspruch auf anwaltliche Hilfe, der Staat zahlt den größten Teil. Für eine Beratung oder einen Widerspruch zahlst du höchstens 15 €; vor Gericht übernimmt die Prozesskostenhilfe deinen Anwalt. Hier erfährst du, ob das für dich passt und wie du es bekommst.
Werkzeug, keine Rechtsberatung. Über den Anspruch entscheidet das Amts-/Prozessgericht.
Kurz-Check: Passt das für mich?
Worum geht es gerade?
Beratungshilfe passt wahrscheinlich
Für Beratung und außergerichtliche Vertretung (z. B. einen Widerspruch ans Jobcenter) gibt es Beratungshilfe. Dein Eigenanteil beim Anwalt beträgt höchstens 15 € – den Rest zahlt der Staat.
Beratungshilfe – für Beratung & Schreiben (außergerichtlich)für dich passend
- Für Rechtsrat und außergerichtliche Hilfe – z. B. Widerspruch ans Amt, Ärger mit Firmen, Verträge.
- Dein Eigenanteil beim Anwalt: höchstens 15 € (kann erlassen werden). Den Rest zahlt der Staat.
- So geht's: Berechtigungsschein beim Amtsgericht (Rechtsantragstelle) deines Wohnorts holen – oder direkt zum Anwalt gehen und dort beantragen.
Beratungshilfegesetz (BerHG)
Prozesskostenhilfe (PKH) – für das Gerichtsverfahren
- Für ein laufendes oder geplantes Gerichtsverfahren – deckt deinen Anwalt und die Gerichtskosten.
- Voraussetzungen: wenig Einkommen, hinreichende Erfolgsaussicht, nicht mutwillig. Bei etwas höherem Einkommen ggf. Ratenzahlung.
- So geht's: Antrag beim zuständigen Gericht – mit dem Vordruck „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“.
§§ 114 ff. ZPO (im Sozialgerichtsverfahren über § 73a SGG)
Das brauchst du dafür
- Personalausweis
- Einkommensnachweis bzw. dein aktueller Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld-Bescheid)
- Das Schreiben/den Bescheid, um den es geht
- Mietvertrag / Nachweise zu festen Ausgaben (für die Bedürftigkeitsprüfung)
Fertiger Beratungshilfe-Antrag zum Mitnehmen
Diesen Text kannst du beim Amtsgericht (Rechtsantragstelle) oder direkt beim Anwalt vorlegen.
Antrag auf Beratungshilfe (Beratungshilfegesetz) Hiermit beantrage ich Beratungshilfe für folgende Angelegenheit: (kurz die Angelegenheit beschreiben, z. B. Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid). Ich beziehe geringes Einkommen / Sozialleistungen und kann die Kosten einer anwaltlichen Beratung/Vertretung nicht selbst aufbringen. Eine andere zumutbare kostenlose Hilfsmöglichkeit steht mir nicht zur Verfügung. Ich bitte um Ausstellung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe. (Datum, Unterschrift)
Einen passenden Anwalt finden
Dort nach Rechtsgebiet (z. B. Sozialrecht) und Ort filtern. Ideal: ein „Fachanwalt für Sozialrecht“.
Offizielle Anwaltssuche (Deutscher Anwaltverein) →Bald hier: unsere eigene Vermittlung an spezialisierte Kanzleien – vorbereitete Fälle, damit es für dich und den Anwalt schnell geht.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bewilligt wird, entscheidet das Gericht anhand deiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse.