Zug fällt aus? Erstattung und alternative Beförderung
Dein Zug wurde gestrichen oder du hast wegen Verspätung den Anschluss verpasst? Nach den EU-Fahrgastrechten hast du die Wahl zwischen Weiterreise und Fahrpreiserstattung – und bei großer Verspätung am Ziel zusätzlich eine Entschädigung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ausfall dokumentieren
Sichere den Nachweis (App-Screenshot, Aushang, Bestätigung am Schalter).
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2. Option wählen
Entscheide dich für Weiterreise oder Erstattung. Bei eigenmächtiger Weiterfahrt mit anderem Verkehrsmittel beachte die Erstattungsregeln.
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3. Fahrgastrechte-Antrag stellen
Reiche das Fahrgastrechte-Formular mit Ticket und Nachweis ein – am Schalter, per Post oder online.
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4. Folgekosten prüfen
Bei sehr später Ankunft können Taxi-/Übernachtungskosten in bestimmten Grenzen erstattungsfähig sein. Bei Ablehnung hilft die Schlichtungsstelle (söp).
Häufige Fragen
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Zug ausfällt?
Ja. Bei einem Zugausfall kannst du den Fahrpreis erstatten lassen, wenn du die Fahrt nicht antrittst oder abbrichst, weil sie sinnlos geworden ist. Alternativ hast du Anspruch auf eine andere Beförderung zum Ziel.
Steht mir zusätzlich eine Entschädigung zu?
Wenn du trotzdem (verspätet) ans Ziel kommst, gilt die Verspätungsentschädigung: ab 60 Minuten 25 %, ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises. Erstattung und Entschädigung können sich je nach Konstellation kombinieren.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.