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Zug fällt aus? Erstattung und alternative Beförderung

Dein Zug wurde gestrichen oder du hast wegen Verspätung den Anschluss verpasst? Nach den EU-Fahrgastrechten hast du die Wahl zwischen Weiterreise und Fahrpreiserstattung – und bei großer Verspätung am Ziel zusätzlich eine Entschädigung.

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Erstattung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei Zugausfall oder absehbar großer Verspätung kannst du wählen: alternative Weiterbeförderung (auch mit anderem Zug) oder Erstattung des Fahrpreises für die nicht angetretene/sinnlose Fahrt.
Kommst du mit erheblicher Verspätung am Ziel an, steht dir zusätzlich die Verspätungsentschädigung zu (ab 60 Min. 25 %, ab 120 Min. 50 % des Fahrpreises).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ausfall dokumentieren

    Sichere den Nachweis (App-Screenshot, Aushang, Bestätigung am Schalter).

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    2. Option wählen

    Entscheide dich für Weiterreise oder Erstattung. Bei eigenmächtiger Weiterfahrt mit anderem Verkehrsmittel beachte die Erstattungsregeln.

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    3. Fahrgastrechte-Antrag stellen

    Reiche das Fahrgastrechte-Formular mit Ticket und Nachweis ein – am Schalter, per Post oder online.

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    4. Folgekosten prüfen

    Bei sehr später Ankunft können Taxi-/Übernachtungskosten in bestimmten Grenzen erstattungsfähig sein. Bei Ablehnung hilft die Schlichtungsstelle (söp).

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Zug ausfällt?

Ja. Bei einem Zugausfall kannst du den Fahrpreis erstatten lassen, wenn du die Fahrt nicht antrittst oder abbrichst, weil sie sinnlos geworden ist. Alternativ hast du Anspruch auf eine andere Beförderung zum Ziel.

Steht mir zusätzlich eine Entschädigung zu?

Wenn du trotzdem (verspätet) ans Ziel kommst, gilt die Verspätungsentschädigung: ab 60 Minuten 25 %, ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises. Erstattung und Entschädigung können sich je nach Konstellation kombinieren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.