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Zahnersatz zu teuer? Festzuschuss und Härtefallregelung nutzen

Der Heil- und Kostenplan für deinen Zahnersatz weist eine hohe Eigenbeteiligung aus? Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss – und der lässt sich erhöhen: über das Bonusheft und vor allem über die Härtefallregelung bei geringem Einkommen.

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Härtefall / Widerspruch

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Kasse zahlt einen Festzuschuss zur Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er; bei geringem Einkommen verdoppelt die Härtefallregelung den Festzuschuss (bis zur vollen Übernahme der Regelversorgung).
Den Heil- und Kostenplan musst du vor Behandlungsbeginn bei der Kasse einreichen. Lehnt die Kasse Zuschüsse oder den Härtefall ab, kannst du Widerspruch einlegen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Heil- und Kostenplan einreichen

    Lass den Plan vom Zahnarzt erstellen und reiche ihn vor Behandlungsbeginn bei deiner Krankenkasse ein.

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    2. Härtefall prüfen

    Liegt dein Einkommen unter den Grenzen (oder beziehst du Bürgergeld/Grundsicherung), beantrage die Härtefallregelung – dann gibt es den doppelten Festzuschuss.

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    3. Bonusheft nutzen

    Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss zusätzlich – reiche es mit ein.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Lehnt die Kasse ab, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein und reiche Einkommensnachweise nach.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich mehr Zuschuss zum Zahnersatz?

Über ein lückenlos geführtes Bonusheft (höherer Festzuschuss) und vor allem über die Härtefallregelung: Liegt dein Einkommen unter den Grenzen oder beziehst du bestimmte Sozialleistungen, verdoppelt sich der Festzuschuss bis zur vollen Übernahme der Regelversorgung.

Was, wenn die Kasse den Härtefall ablehnt?

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und Einkommensnachweise nachreichen. Reiche den Heil- und Kostenplan immer vor Behandlungsbeginn ein, damit der Anspruch nicht an Formalien scheitert.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.