Vermieter will in die Wohnung? Deine Rechte bei Besichtigungen
Der Vermieter kündigt eine Besichtigung an – oder steht plötzlich mit Kaufinteressenten vor der Tür? Deine Wohnung ist dein geschützter Bereich. Der Vermieter darf nicht einfach hinein; er braucht einen konkreten Anlass und muss sich rechtzeitig ankündigen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Anlass und Ankündigung prüfen
Gibt es einen konkreten Grund? Wurde rechtzeitig (in der Regel einige Tage vorher) angekündigt?
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2. Termin abstimmen
Du musst Zutritt nur zu zumutbaren Zeiten gewähren – schlage werktags passende Termine vor.
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3. Massenbesichtigungen begrenzen
Du musst keine unzumutbar häufigen oder offenen 'Tag der offenen Tür'-Termine dulden.
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4. Unzulässiges Betreten beanstanden
Wurde ohne Zustimmung/Schlüssel betreten, fordere schriftlich, das zu unterlassen.
Häufige Fragen
Muss ich den Vermieter in die Wohnung lassen?
Nur bei einem konkreten Anlass (z. B. Zählerablesung, notwendige Reparatur, ernsthafte Verkaufs- oder Neuvermietungsabsicht) und nach rechtzeitiger Ankündigung – und nur zu zumutbaren Zeiten. Ein allgemeines Zutrittsrecht 'einfach so' hat der Vermieter nicht.
Darf der Vermieter einen eigenen Schlüssel benutzen?
Nein, nicht eigenmächtig. Auch wenn er einen Schlüssel besitzt, darf er die Wohnung nicht ohne deine Zustimmung betreten – das kann Hausfriedensbruch sein. Verlange schriftlich, dass er das künftig unterlässt, falls es passiert ist.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.