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Vermieter will in die Wohnung? Deine Rechte bei Besichtigungen

Der Vermieter kündigt eine Besichtigung an – oder steht plötzlich mit Kaufinteressenten vor der Tür? Deine Wohnung ist dein geschützter Bereich. Der Vermieter darf nicht einfach hinein; er braucht einen konkreten Anlass und muss sich rechtzeitig ankündigen.

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Die Wohnung ist durch dein Hausrecht und Art. 13 GG geschützt. Der Vermieter hat kein generelles Zutrittsrecht – er darf nur bei konkretem Anlass (z. B. Ablesung, Reparatur, ernsthafte Verkaufs-/Neuvermietungsabsicht) und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten.
Einen für ihn behaltenen Schlüssel darf der Vermieter nicht eigenmächtig benutzen. Ein Betreten ohne deine Zustimmung kann sogar Hausfriedensbruch sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anlass und Ankündigung prüfen

    Gibt es einen konkreten Grund? Wurde rechtzeitig (in der Regel einige Tage vorher) angekündigt?

  2. 2

    2. Termin abstimmen

    Du musst Zutritt nur zu zumutbaren Zeiten gewähren – schlage werktags passende Termine vor.

  3. 3

    3. Massenbesichtigungen begrenzen

    Du musst keine unzumutbar häufigen oder offenen 'Tag der offenen Tür'-Termine dulden.

  4. 4

    4. Unzulässiges Betreten beanstanden

    Wurde ohne Zustimmung/Schlüssel betreten, fordere schriftlich, das zu unterlassen.

Häufige Fragen

Muss ich den Vermieter in die Wohnung lassen?

Nur bei einem konkreten Anlass (z. B. Zählerablesung, notwendige Reparatur, ernsthafte Verkaufs- oder Neuvermietungsabsicht) und nach rechtzeitiger Ankündigung – und nur zu zumutbaren Zeiten. Ein allgemeines Zutrittsrecht 'einfach so' hat der Vermieter nicht.

Darf der Vermieter einen eigenen Schlüssel benutzen?

Nein, nicht eigenmächtig. Auch wenn er einen Schlüssel besitzt, darf er die Wohnung nicht ohne deine Zustimmung betreten – das kann Hausfriedensbruch sein. Verlange schriftlich, dass er das künftig unterlässt, falls es passiert ist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.