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Wohnberechtigungsschein (WBS) – Zugang zu günstigen Wohnungen

Geförderte (Sozial-)Wohnungen sind oft deutlich günstiger – aber du kommst nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) daran. Ob du Anspruch hast, hängt vor allem von deinem Einkommen ab. Den WBS zu beantragen lohnt sich, wenn das Geld knapp ist.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

WBS beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wenn dein Einkommen unter den landesrechtlichen Grenzen liegt, hast du Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Damit kannst du dich auf geförderte Wohnungen mit günstigerer Miete bewerben.
Die Einkommensgrenzen und Details unterscheiden sich je nach Bundesland/Kommune. Auch wer knapp darüber liegt, sollte nachfragen – es gibt teils Sonderregelungen und unterschiedliche WBS-Stufen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Einkommen prüfen

    Vergleiche dein Haushaltseinkommen mit den Grenzen deiner Kommune/deines Landes (Auskunft beim Wohnungsamt).

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    2. Antrag stellen

    Beantrage den WBS beim zuständigen Wohnungsamt/der Kommune – mit Einkommensnachweisen und Angaben zur Haushaltsgröße.

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    3. Wohnungen suchen

    Mit dem WBS kannst du dich gezielt auf geförderte Wohnungen bewerben (Hinweis: 'WBS erforderlich').

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    4. Bei Ablehnung nachfragen

    Wird der WBS abgelehnt, lass dir die Gründe erläutern und prüfe einen Widerspruch.

Häufige Fragen

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Haushalte, deren Einkommen unter den im jeweiligen Bundesland festgelegten Grenzen liegt. Die genauen Einkommensgrenzen und die Berechnung (Freibeträge, Haushaltsgröße) unterscheiden sich regional – frag beim Wohnungsamt deiner Kommune nach.

Wozu brauche ich den WBS?

Mit dem Wohnberechtigungsschein kannst du dich auf öffentlich geförderte (Sozial-)Wohnungen bewerben, die in der Regel eine günstigere Miete haben. Ohne WBS ist der Zugang zu diesen Wohnungen nicht möglich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.