Wohnberechtigungsschein (WBS) – Zugang zu günstigen Wohnungen
Geförderte (Sozial-)Wohnungen sind oft deutlich günstiger – aber du kommst nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) daran. Ob du Anspruch hast, hängt vor allem von deinem Einkommen ab. Den WBS zu beantragen lohnt sich, wenn das Geld knapp ist.
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WBS beantragen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Einkommen prüfen
Vergleiche dein Haushaltseinkommen mit den Grenzen deiner Kommune/deines Landes (Auskunft beim Wohnungsamt).
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2. Antrag stellen
Beantrage den WBS beim zuständigen Wohnungsamt/der Kommune – mit Einkommensnachweisen und Angaben zur Haushaltsgröße.
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3. Wohnungen suchen
Mit dem WBS kannst du dich gezielt auf geförderte Wohnungen bewerben (Hinweis: 'WBS erforderlich').
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4. Bei Ablehnung nachfragen
Wird der WBS abgelehnt, lass dir die Gründe erläutern und prüfe einen Widerspruch.
Häufige Fragen
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Haushalte, deren Einkommen unter den im jeweiligen Bundesland festgelegten Grenzen liegt. Die genauen Einkommensgrenzen und die Berechnung (Freibeträge, Haushaltsgröße) unterscheiden sich regional – frag beim Wohnungsamt deiner Kommune nach.
Wozu brauche ich den WBS?
Mit dem Wohnberechtigungsschein kannst du dich auf öffentlich geförderte (Sozial-)Wohnungen bewerben, die in der Regel eine günstigere Miete haben. Ohne WBS ist der Zugang zu diesen Wohnungen nicht möglich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.