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Unerwünschte Werbung trotz Widerspruch? So stoppst du sie

Trotz Abmeldung landen weiter Werbe-Mails in deinem Postfach, das Telefon klingelt mit Werbeanrufen oder der Briefkasten quillt über? Du hast ein Recht darauf, dass Werbung an dich unterbleibt – und kannst es durchsetzen.

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Werbung untersagen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du kannst der Verwendung deiner Daten für Direktwerbung jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO) – danach muss die Werbung aufhören. Werbe-E-Mails und Werbeanrufe ohne deine Einwilligung sind ohnehin unzulässig (§ 7 UWG).
Reagiert das Unternehmen nicht, kannst du Unterlassung verlangen. Unerlaubte Telefonwerbung kannst du zusätzlich der Bundesnetzagentur melden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Widerspruch dokumentieren

    Halte fest, wann und wie du widersprochen hast. Sammle Belege für die weiteren Werbe-Kontakte.

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    2. Unterlassung fordern

    Fordere das Unternehmen schriftlich auf, jede Werbung an dich zu unterlassen und deine Daten dafür zu sperren – mit Frist.

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    3. Aufsicht / Bundesnetzagentur

    Bei hartnäckigen Verstößen kannst du dich bei der Datenschutz-Aufsicht beschweren; unerlaubte Werbeanrufe meldest du der Bundesnetzagentur.

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    4. Bei Wiederholung

    Setzt sich die Werbung fort, kommen Unterlassungsanspruch und ggf. weitere Schritte in Betracht.

Häufige Fragen

Darf mir ein Unternehmen trotz Widerspruch weiter Werbung schicken?

Nein. Widersprichst du der Direktwerbung (Art. 21 DSGVO), muss sie aufhören. Werbe-E-Mails und Werbeanrufe ohne deine vorherige Einwilligung sind zudem nach § 7 UWG unzulässig – unabhängig vom Widerspruch.

Was kann ich gegen Werbeanrufe tun?

Unerlaubte Werbeanrufe (Cold Calls) sind verboten. Fordere das Unternehmen zur Unterlassung auf und melde den Verstoß der Bundesnetzagentur – sie kann Bußgelder verhängen. Notiere Datum, Uhrzeit und die Rufnummer.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.