Zum Inhalt springen

Versorgungsausgleich bei Scheidung – die Rente wird geteilt

Neben dem Vermögen wird bei einer Scheidung auch die Altersvorsorge aufgeteilt: der Versorgungsausgleich. Die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte werden grundsätzlich hälftig geteilt – damit beide im Alter abgesichert sind.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Recht auf Anwalt prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Altersversorgung (gesetzliche Rente, Betriebsrenten, private Vorsorge) werden grundsätzlich hälftig zwischen den Ehegatten geteilt (Versorgungsausgleichsgesetz). Das Familiengericht führt den Ausgleich von Amts wegen durch.
Es gibt Ausnahmen: Bei kurzer Ehe (bis 3 Jahre) findet der Ausgleich nur auf Antrag statt, Bagatellanrechte können entfallen, und ihr könnt den Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarung ausschließen oder anpassen (Wirksamkeitskontrolle beachten).

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Anrechte erfassen

    Beide füllen die Auskunftsbögen aus; alle Versorgungsträger werden vom Gericht abgefragt.

  2. 2

    2. Ehezeit bestimmen

    Maßgeblich sind die Anrechte von der Heirat bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

  3. 3

    3. Ausnahmen prüfen

    Kurze Ehe, Bagatellen oder eine notarielle Vereinbarung können den Ausgleich beeinflussen.

  4. 4

    4. Beratung

    Bei Betriebs-/Privatrenten lohnt sich eine Prüfung, ob die Teilung korrekt erfolgt (ggf. Verfahrenskostenhilfe).

Häufige Fragen

Wird bei der Scheidung auch die Rente geteilt?

Ja. Die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte (gesetzliche Rente, Betriebs- und private Renten) werden grundsätzlich hälftig geteilt – das ist der Versorgungsausgleich. Das Familiengericht führt ihn automatisch durch, ohne dass ihr ihn gesondert beantragen müsst.

Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, durch eine notarielle Vereinbarung (im Ehevertrag oder im Rahmen der Scheidungsfolgen). Solche Vereinbarungen unterliegen aber einer gerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle und dürfen einen Partner nicht unangemessen benachteiligen. Bei kurzer Ehe (bis 3 Jahre) findet der Ausgleich ohnehin nur auf Antrag statt.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.