Vermieter repariert nicht? So setzt du deine Rechte durch
Ein Mangel in der Wohnung (defekte Heizung, undichtes Dach, kaputte Therme) und der Vermieter kümmert sich einfach nicht? Du bist nicht machtlos: Du kannst die Reparatur erzwingen, die Miete mindern und im Notfall selbst beauftragen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mangel anzeigen
Melde den Mangel schriftlich und fordere den Vermieter mit angemessener Frist zur Reparatur auf (§ 536c BGB).
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2. Miete mindern
Mindere für die Dauer des Mangels angemessen (unter Vorbehalt), um Druck aufzubauen und Schaden auszugleichen.
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3. Selbstvornahme androhen
Bleibt die Reaktion aus, kündige an, den Mangel nach Fristablauf selbst beseitigen zu lassen und die Kosten in Rechnung zu stellen.
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4. Bei Gefahr sofort handeln
Bei dringender Gefahr (z. B. Heizungsausfall im Winter, Wasserschaden) darfst du auch ohne lange Frist handeln und den Aufwand ersetzt verlangen.
Häufige Fragen
Darf ich selbst einen Handwerker beauftragen, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Ja, unter Voraussetzungen: Ist der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug (nach Fristsetzung) oder ist die Reparatur dringend nötig, darfst du den Mangel selbst beseitigen lassen und die erforderlichen Kosten ersetzt verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB). Dokumentiere alles.
Kann ich gleichzeitig die Miete mindern?
Ja. Die Mietminderung tritt für die Dauer eines erheblichen Mangels von Gesetzes wegen ein (§ 536 BGB), unabhängig davon, ob du zusätzlich die Reparatur durchsetzt. Zeige den Mangel an und mindere angemessen, am besten unter Vorbehalt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.