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Verbundene Reiseleistungen – welcher Schutz gilt?

Wer Flug, Hotel und Mietwagen einzeln, aber im selben Buchungsvorgang bucht, schließt oft keine klassische Pauschalreise ab, sondern 'verbundene Reiseleistungen'. Der Schutz ist hier geringer als bei der Pauschalreise – aber nicht null.

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Bei verbundenen Reiseleistungen besteht vor allem ein Insolvenzschutz für vorausbezahlte Beträge (§ 651w BGB). Es gelten aber nicht alle Rechte der echten Pauschalreise, etwa die umfassende Mängelhaftung eines Reiseveranstalters.
Ob eine Pauschalreise oder nur verbundene Reiseleistungen vorliegen, hängt von der Art der Buchung ab. Die Einordnung entscheidet über deine Rechte. Im Zweifel lohnt eine genaue Prüfung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Buchung einordnen

    Kläre, ob du eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen gebucht hast.

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    2. Unterlagen prüfen

    Sieh nach, ob ein Sicherungsschein für die Insolvenzabsicherung vorliegt.

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    3. Ansprechpartner klären

    Bestimme, an welchen Leistungsträger du dich bei Problemen wendest.

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    4. Rechte geltend machen

    Mache Mängel- oder Insolvenzansprüche gegenüber dem richtigen Partner geltend.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was sind verbundene Reiseleistungen?

Eine Kombination einzelner Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel), die ein Vermittler im Rahmen eines Buchungsvorgangs zusammenführt, ohne dass eine echte Pauschalreise entsteht. Der Schutz ist geringer; vor allem besteht ein Insolvenzschutz für vorausbezahlte Beträge (§ 651w BGB).

Welche Rechte habe ich bei Mängeln?

Anders als bei der Pauschalreise haftet nicht ein Reiseveranstalter für alle Leistungen. Du musst dich bei Mängeln in der Regel an den jeweiligen Leistungsträger (Airline, Hotel) wenden. Die umfassende Mängelhaftung des Pauschalreiserechts gilt hier nicht.

Bin ich bei Insolvenz geschützt?

Für vorausbezahlte Beträge besteht ein Insolvenzschutz, der durch einen Sicherungsschein nachgewiesen wird. Achte darauf, dass dir ein solcher Nachweis ausgehändigt wird. Fehlt er, ist das ein Warnzeichen, dem du nachgehen solltest.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.