Verbundene Reiseleistungen – welcher Schutz gilt?
Wer Flug, Hotel und Mietwagen einzeln, aber im selben Buchungsvorgang bucht, schließt oft keine klassische Pauschalreise ab, sondern 'verbundene Reiseleistungen'. Der Schutz ist hier geringer als bei der Pauschalreise – aber nicht null.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Buchung einordnen
Kläre, ob du eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen gebucht hast.
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2. Unterlagen prüfen
Sieh nach, ob ein Sicherungsschein für die Insolvenzabsicherung vorliegt.
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3. Ansprechpartner klären
Bestimme, an welchen Leistungsträger du dich bei Problemen wendest.
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4. Rechte geltend machen
Mache Mängel- oder Insolvenzansprüche gegenüber dem richtigen Partner geltend.
Daran erkennst du die Masche
- Es fehlt ein Sicherungsschein für vorausbezahlte Beträge.
- Bei Problemen fühlt sich kein Anbieter zuständig.
- Pauschalreise und verbundene Reiseleistungen werden verwechselt.
Häufige Fragen
Was sind verbundene Reiseleistungen?
Eine Kombination einzelner Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel), die ein Vermittler im Rahmen eines Buchungsvorgangs zusammenführt, ohne dass eine echte Pauschalreise entsteht. Der Schutz ist geringer; vor allem besteht ein Insolvenzschutz für vorausbezahlte Beträge (§ 651w BGB).
Welche Rechte habe ich bei Mängeln?
Anders als bei der Pauschalreise haftet nicht ein Reiseveranstalter für alle Leistungen. Du musst dich bei Mängeln in der Regel an den jeweiligen Leistungsträger (Airline, Hotel) wenden. Die umfassende Mängelhaftung des Pauschalreiserechts gilt hier nicht.
Bin ich bei Insolvenz geschützt?
Für vorausbezahlte Beträge besteht ein Insolvenzschutz, der durch einen Sicherungsschein nachgewiesen wird. Achte darauf, dass dir ein solcher Nachweis ausgehändigt wird. Fehlt er, ist das ein Warnzeichen, dem du nachgehen solltest.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.