Zum Inhalt springen

Am Telefon einen Vertrag untergeschoben bekommen?

Nach einem Werbeanruf flattert eine Vertragsbestätigung oder Rechnung ins Haus – obwohl du nie wirklich zugestimmt hast? Ein Vertrag entsteht nur durch eine echte Einigung. Und selbst wenn: Im Fernabsatz hast du ein Widerrufsrecht.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Vertrag widersprechen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ohne klare Zustimmung kommt kein Vertrag zustande. Und bei am Telefon geschlossenen Verbraucherverträgen hast du in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht (§ 355 BGB).
Für Strom- und Gasverträge gilt seit 2021: Ein am Telefon geschlossener Vertrag wird nur wirksam, wenn du ihn in Textform (z. B. E-Mail) ausdrücklich bestätigst (§ 41b EnWG).

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Nicht einschüchtern lassen

    Eine Rechnung allein begründet keinen Vertrag. Zahle nicht vorschnell.

  2. 2

    2. Widersprechen und widerrufen

    Erkläre schriftlich, dass kein Vertrag zustande gekommen ist – und hilfsweise den Widerruf. Setze eine Frist zur Bestätigung.

  3. 3

    3. Bei Strom/Gas auf Textform pochen

    Fehlt deine Bestätigung in Textform, ist der Energievertrag nicht wirksam – darauf kannst du dich berufen.

  4. 4

    4. Beweise und Meldung

    Notiere Datum/Uhrzeit des Anrufs und die Nummer. Unerlaubte Telefonwerbung kannst du der Bundesnetzagentur melden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist ein am Telefon geschlossener Vertrag gültig?

Nur, wenn es eine echte Einigung gab. Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz hast du zusätzlich 14 Tage Widerrufsrecht. Für Strom- und Gasverträge ist seit 2021 sogar eine ausdrückliche Bestätigung in Textform nötig – sonst sind sie unwirksam.

Muss ich die erste Rechnung zahlen?

Wenn kein wirksamer Vertrag besteht, schuldest du nichts. Widersprich schriftlich und zahle nicht aus Reflex. Kläre vorher, ob wirklich ein Vertrag zustande gekommen ist.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.