Trennungsjahr – warum es vor der Scheidung sein muss
Eine Scheidung gibt es in Deutschland nicht 'sofort': In aller Regel muss zuerst ein Trennungsjahr vergehen. Es soll sicherstellen, dass die Entscheidung wohlüberlegt ist. Wichtig ist, was rechtlich überhaupt als 'Trennung' gilt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Trennung festlegen
Halte den Trennungszeitpunkt fest – er ist auch für Unterhalt und Zugewinn wichtig.
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2. Getrennt leben
Auch in der gemeinsamen Wohnung getrennte Bereiche und keine gemeinsame Haushaltsführung.
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3. Folgen regeln
Klärt frühzeitig Trennungsunterhalt, Kinder und Finanzen – das erleichtert die spätere Scheidung.
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4. Scheidungsantrag
Nach dem Trennungsjahr kann der Scheidungsantrag (über eine Anwältin/einen Anwalt) gestellt werden.
Häufige Fragen
Muss ich wirklich ein Jahr warten, um mich scheiden zu lassen?
In aller Regel ja. Das Gesetz vermutet das Scheitern der Ehe erst nach einem Trennungsjahr, wenn beide die Scheidung wollen (§ 1566 BGB). Nur in Ausnahmefällen mit besonderer Härte ist eine Scheidung vorher möglich. Nach drei Jahren Trennung gilt das Scheitern unwiderlegbar, auch wenn ein Partner die Scheidung ablehnt.
Zählt eine Trennung auch in derselben Wohnung?
Ja. Eine Trennung 'von Tisch und Bett' ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich: getrennte Schlafräume, keine gemeinsame Haushaltsführung, kein gemeinsames Wirtschaften. Entscheidend ist, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Den Trennungszeitpunkt solltest du festhalten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.