Veranstaltung abgesagt – Ticketpreis und Vorverkaufsgebühren zurück
Wird eine Veranstaltung abgesagt, hast du Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, weil die Leistung nicht erbracht wird. Strittig sind oft die Vorverkaufs- und Servicegebühren – diese sind bei einer Absage in der Regel ebenfalls zu erstatten, weil die Hauptleistung entfällt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Absage/Verlegung klären
Kläre, ob das Event abgesagt oder nur verlegt wurde – davon hängen deine Optionen ab.
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2. Erstattung verlangen
Fordere die Rückzahlung des Ticketpreises inklusive Vorverkaufs- und Servicegebühren schriftlich.
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3. Gutschein ablehnen
Du kannst auf Geld bestehen; einen Gutschein musst du nur akzeptieren, wenn du zustimmst.
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4. Zahlweg nutzen
Bei Kartenzahlung oder PayPal kannst du zusätzlich Käuferschutz/Chargeback prüfen, falls der Anbieter nicht erstattet.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird nur der Nominalpreis ohne die Gebühren erstattet.
- Statt Geld wird ein Gutschein aufgedrängt.
- Die Erstattung wird mit Verweis auf 'Servicegebühren' verweigert.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einer Absage den vollen Ticketpreis zurück?
Ja. Wird die Veranstaltung abgesagt, entfällt die Gegenleistung, und du hast Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises. In der Regel sind auch die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren zu erstatten, weil die Hauptleistung wegfällt.
Muss ich einen Gutschein akzeptieren?
Nein, sofern du ihm nicht zustimmst. Du hast Anspruch auf Erstattung in Geld. Ein Gutschein ist nur dann verbindlich, wenn du dich ausdrücklich darauf einlässt.
Was, wenn das Event nur verlegt wurde?
Bei einer Verlegung gilt dein Ticket oft für den Ersatztermin. Passt dieser nicht, kommt je nach Bedingungen ebenfalls eine Erstattung in Betracht. Prüfe die Veranstaltungsbedingungen und fordere im Zweifel dein Geld zurück.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.