Ständig nervige Werbeanrufe? Die sind meist verboten
Das Telefon klingelt, und am anderen Ende will dir jemand einen Vertrag, ein Gewinnspiel oder einen neuen Tarif aufschwatzen? Solche Werbeanrufe ohne deine vorherige Einwilligung sind unzulässig – und einen am Telefon 'untergeschobenen' Vertrag musst du nicht hinnehmen.
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Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Anruf dokumentieren
Notiere Datum, Uhrzeit, Firma/Nummer und Inhalt des Anrufs.
- 2
2. Werbung untersagen
Widersprich der telefonischen Werbung ausdrücklich und fordere, dich nicht mehr zu kontaktieren.
- 3
3. Vertrag widerrufen
Wurde ein Vertrag geschlossen, widerrufe ihn fristgerecht (in der Regel 14 Tage).
- 4
4. Bei der Behörde melden
Melde unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur – das hilft, Wiederholungstäter zu stoppen.
Häufige Fragen
Sind Werbeanrufe erlaubt?
Bei Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Ohne diese ist Telefonwerbung verboten und gilt als unzumutbare Belästigung (§ 7 UWG). Du kannst der Werbung widersprechen und unerlaubte Anrufe der Bundesnetzagentur melden, die solche Verstöße mit Bußgeldern ahnden kann.
Muss ich einen am Telefon geschlossenen Vertrag bezahlen?
Nicht ungeprüft. In der Regel hast du ein Widerrufsrecht (meist 14 Tage). Für bestimmte Verträge – etwa über Strom und Gas – gilt zudem eine Bestätigungslösung: Sie kommen erst zustande, wenn du sie nachträglich in Textform bestätigst. Einen 'untergeschobenen' Vertrag kannst du also abwehren.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.