Zum Inhalt springen

Ständig nervige Werbeanrufe? Die sind meist verboten

Das Telefon klingelt, und am anderen Ende will dir jemand einen Vertrag, ein Gewinnspiel oder einen neuen Tarif aufschwatzen? Solche Werbeanrufe ohne deine vorherige Einwilligung sind unzulässig – und einen am Telefon 'untergeschobenen' Vertrag musst du nicht hinnehmen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Werbung untersagen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung verboten (§ 7 UWG) – sie gelten als unzumutbare Belästigung. Verstöße kannst du der Bundesnetzagentur melden, die Bußgelder verhängen kann.
Wurde dir am Telefon ein Vertrag 'aufgeschwatzt', hast du in der Regel ein Widerrufsrecht. Für bestimmte Verträge (z. B. Strom/Gas) gilt eine Bestätigungslösung: Sie werden nur wirksam, wenn du sie in Textform bestätigst.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Anruf dokumentieren

    Notiere Datum, Uhrzeit, Firma/Nummer und Inhalt des Anrufs.

  2. 2

    2. Werbung untersagen

    Widersprich der telefonischen Werbung ausdrücklich und fordere, dich nicht mehr zu kontaktieren.

  3. 3

    3. Vertrag widerrufen

    Wurde ein Vertrag geschlossen, widerrufe ihn fristgerecht (in der Regel 14 Tage).

  4. 4

    4. Bei der Behörde melden

    Melde unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur – das hilft, Wiederholungstäter zu stoppen.

Häufige Fragen

Sind Werbeanrufe erlaubt?

Bei Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Ohne diese ist Telefonwerbung verboten und gilt als unzumutbare Belästigung (§ 7 UWG). Du kannst der Werbung widersprechen und unerlaubte Anrufe der Bundesnetzagentur melden, die solche Verstöße mit Bußgeldern ahnden kann.

Muss ich einen am Telefon geschlossenen Vertrag bezahlen?

Nicht ungeprüft. In der Regel hast du ein Widerrufsrecht (meist 14 Tage). Für bestimmte Verträge – etwa über Strom und Gas – gilt zudem eine Bestätigungslösung: Sie kommen erst zustande, wenn du sie nachträglich in Textform bestätigst. Einen 'untergeschobenen' Vertrag kannst du also abwehren.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.