Stromanbieter insolvent oder Lieferung eingestellt – Ersatzversorgung
Stellt dein Anbieter überraschend die Belieferung ein oder wird insolvent, bleibst du nicht ohne Strom: Automatisch greift die Ersatzversorgung durch den Grundversorger. Sie sichert die Lieferung für eine Übergangszeit – danach solltest du aktiv einen neuen Tarif wählen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ruhe bewahren
Du bleibst über die Ersatzversorgung beliefert. Strom fließt weiter, auch bei Anbieter-Insolvenz.
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2. Zählerstand sichern
Notiere und fotografiere den Zählerstand zum Zeitpunkt des Anbieterwechsels – wichtig für die Abrechnung.
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3. Neuen Tarif wählen
Die Ersatzversorgung ist oft teuer und zeitlich begrenzt. Such dir zügig einen günstigeren Tarif aus.
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4. Forderungen prüfen
Offene Guthaben (z. B. Boni) beim alten Anbieter sind ggf. Insolvenzforderungen – melde sie an.
Daran erkennst du die Masche
- Du gehst davon aus, ohne Vertrag gäbe es keinen Strom (die Ersatzversorgung greift automatisch).
- Du bleibst lange in der teuren Ersatzversorgung, statt zu wechseln.
- Du sicherst den Zählerstand beim Wechsel nicht.
Häufige Fragen
Habe ich noch Strom, wenn mein Anbieter pleite ist?
Ja. Stellt dein Anbieter die Belieferung ein, wirst du automatisch über die Ersatzversorgung des Grundversorgers weiter beliefert (§ 38 EnWG). Der Strom fließt nahtlos weiter, du musst nicht sofort handeln.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Sie ist auf höchstens drei Monate begrenzt und meist teurer als ein regulärer Tarif. Danach greift die Grundversorgung oder ein von dir gewählter Vertrag. Such dir deshalb zügig einen günstigeren Anbieter.
Bekomme ich Guthaben vom alten Anbieter zurück?
Offene Guthaben oder zugesagte Boni werden bei einer Insolvenz zu Insolvenzforderungen. Melde sie beim Insolvenzverwalter zur Tabelle an. Ausgezahlt wird allerdings meist nur die Insolvenzquote.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.