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Strafbefehl erhalten? Du hast nur 2 Wochen für den Einspruch

Du hast einen 'Strafbefehl' vom Amtsgericht bekommen – mit einer Geldstrafe, ohne dass es eine Verhandlung gab? Ein Strafbefehl ist kein bloßer Vorschlag: Legst du nicht rechtzeitig Einspruch ein, wird er rechtskräftig wie ein Urteil – samt Eintrag und möglicher Vorstrafe.

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Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen ab Zustellung (§ 410 StPO). Versäumst du sie, ist der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Folgen (Geldstrafe, ggf. Eintrag, ab einer bestimmten Höhe Vorstrafe).
Mit dem Einspruch kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der alles neu geprüft wird. Du kannst den Einspruch auch auf die Höhe der Strafe beschränken. Akteneinsicht offenbart oft Schwachstellen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zustelldatum und Frist notieren

    Ab Zustellung laufen 2 Wochen. Markiere dir das Fristende sofort.

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    2. Vorwurf prüfen

    Lies genau, was dir vorgeworfen wird und welche Strafe vorgesehen ist. Akteneinsicht (über einen Anwalt) zeigt die Beweislage.

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    3. Einspruch einlegen

    Lege fristgerecht schriftlich Einspruch beim Gericht ein – das kannst du tun, ohne sofort alles zu begründen.

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    4. Verteidigung organisieren

    Strafsachen sind heikel. Lass dich anwaltlich beraten (ggf. Pflichtverteidigung/Beratungshilfe), bevor du Angaben zur Sache machst.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich den Strafbefehl ignoriere?

Dann wird er nach Ablauf der 2-Wochen-Frist rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Die Strafe wird vollstreckbar; ab einer bestimmten Höhe (mehr als 90 Tagessätze) giltst du zudem als vorbestraft. Reagiere daher unbedingt rechtzeitig.

Muss ich den Einspruch begründen?

Nein, der Einspruch muss zunächst nur fristgerecht und schriftlich eingelegt werden. Die Begründung und Verteidigung erfolgen später – am besten mit anwaltlicher Hilfe und nach Akteneinsicht. Du kannst den Einspruch auch auf die Rechtsfolgen (Strafhöhe) beschränken.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.