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Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Steuererklärung – Pflicht oder freiwillig? Das hängt von deiner Situation ab. Für viele Arbeitnehmer ist sie freiwillig (und lohnt sich oft), für andere ist sie vorgeschrieben. Wer abgeben muss, sollte die Fristen kennen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Zur Abgabe verpflichtet bist du unter anderem bei der Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor, bei Nebeneinkünften über dem Freibetrag, bei Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeiter-, Eltern-, Krankengeld) über 410 Euro (Progressionsvorbehalt), bei mehreren Arbeitgebern oder einem eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag.
Besteht keine Pflicht, lohnt sich oft die freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung) – viele bekommen Geld zurück. Dafür hast du sogar mehrere Jahre rückwirkend Zeit.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Pflicht prüfen

    Triff einer der Pflichtgründe zu (Steuerklasse, Nebeneinkünfte, Lohnersatz usw.)?

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    2. Frist beachten

    Bei Pflichtabgabe gelten gesetzliche Fristen (mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfe länger).

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    3. Unterlagen sammeln

    Lohnsteuerbescheinigung, Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben usw.

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    4. Freiwillig prüfen

    Keine Pflicht? Dann lohnt sich häufig die freiwillige Abgabe – auch rückwirkend.

Häufige Fragen

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Unter anderem bei der Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor, bei Nebeneinkünften über dem Freibetrag, bei steuerfreien Lohnersatzleistungen über 410 Euro (Progressionsvorbehalt), bei mehreren gleichzeitigen Arbeitgebern oder wenn ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen ist. Auch Selbstständige sind in der Regel verpflichtet.

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Oft ja. Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig abgeben (Antragsveranlagung) und bekommt häufig Geld zurück – etwa durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Für die freiwillige Abgabe hast du mehrere Jahre rückwirkend Zeit, sodass sich ein Blick auch in zurückliegende Jahre lohnen kann.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.