Staffelmiete im Vertrag – ist die Erhöhung zulässig?
In deinem Mietvertrag steigt die Miete in festgelegten Schritten – eine Staffelmiete? Das ist erlaubt, aber an klare Regeln gebunden. Es lohnt sich zu prüfen, ob die Vereinbarung wirksam ist und ob auch hier die Mietpreisbremse greift.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vereinbarung prüfen
Sind die Beträge/Endmieten je Stufe konkret in Euro angegeben und liegt mindestens ein Jahr zwischen den Stufen? Fehlt das, ist die Staffel insoweit unwirksam.
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2. Mietpreisbremse prüfen
Liegt die Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse, prüfe, ob eine Stufe die zulässige Höchstmiete überschreitet.
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3. Überhöhung rügen
Ist eine Stufe unzulässig, rüge sie schriftlich und zahle die überhöhte Differenz nur unter Vorbehalt.
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4. Zu viel Gezahltes zurückfordern
Hast du wegen einer unwirksamen Stufe zu viel gezahlt, kannst du den überzahlten Betrag zurückverlangen.
Häufige Fragen
Ist eine Staffelmiete überhaupt erlaubt?
Ja, sie ist zulässig, wenn jede Stufe (Steigerungsbetrag oder Endmiete) konkret in Euro im Vertrag steht und zwischen zwei Erhöhungen mindestens ein Jahr liegt (§ 557a BGB). Während der Staffel sind andere Mieterhöhungen (z. B. auf die Vergleichsmiete) ausgeschlossen.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei Staffelmiete?
Ja, in Gebieten mit Mietpreisbremse kann die zulässige Höchstmiete auch für die einzelnen Staffelstufen gelten. Überschreitet eine Stufe die zulässige Grenze, kannst du dies rügen und zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.