Zum Inhalt springen

Staffelmiete im Vertrag – ist die Erhöhung zulässig?

In deinem Mietvertrag steigt die Miete in festgelegten Schritten – eine Staffelmiete? Das ist erlaubt, aber an klare Regeln gebunden. Es lohnt sich zu prüfen, ob die Vereinbarung wirksam ist und ob auch hier die Mietpreisbremse greift.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Staffelmiete prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einer Staffelmiete muss jeder Steigerungsbetrag (oder die jeweilige Endmiete) im Vertrag konkret in Euro ausgewiesen sein, und zwischen zwei Stufen muss mindestens ein Jahr liegen (§ 557a BGB). Daneben sind während der Staffel reguläre Mieterhöhungen ausgeschlossen.
Auch bei der Staffelmiete kann in Gebieten mit Mietpreisbremse die zulässige Höchstmiete gelten – überhöhte Stufen lassen sich dann angreifen und rügen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Vereinbarung prüfen

    Sind die Beträge/Endmieten je Stufe konkret in Euro angegeben und liegt mindestens ein Jahr zwischen den Stufen? Fehlt das, ist die Staffel insoweit unwirksam.

  2. 2

    2. Mietpreisbremse prüfen

    Liegt die Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse, prüfe, ob eine Stufe die zulässige Höchstmiete überschreitet.

  3. 3

    3. Überhöhung rügen

    Ist eine Stufe unzulässig, rüge sie schriftlich und zahle die überhöhte Differenz nur unter Vorbehalt.

  4. 4

    4. Zu viel Gezahltes zurückfordern

    Hast du wegen einer unwirksamen Stufe zu viel gezahlt, kannst du den überzahlten Betrag zurückverlangen.

Häufige Fragen

Ist eine Staffelmiete überhaupt erlaubt?

Ja, sie ist zulässig, wenn jede Stufe (Steigerungsbetrag oder Endmiete) konkret in Euro im Vertrag steht und zwischen zwei Erhöhungen mindestens ein Jahr liegt (§ 557a BGB). Während der Staffel sind andere Mieterhöhungen (z. B. auf die Vergleichsmiete) ausgeschlossen.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Staffelmiete?

Ja, in Gebieten mit Mietpreisbremse kann die zulässige Höchstmiete auch für die einzelnen Staffelstufen gelten. Überschreitet eine Stufe die zulässige Grenze, kannst du dies rügen und zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.