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Unverheiratete Eltern – wer hat das Sorgerecht?

Bei unverheirateten Eltern ist das Sorgerecht anders geregelt als bei Ehepaaren. Wer entscheidet über das Kind – und wie kommt der Vater ins gemeinsame Sorgerecht? Hier die wichtigsten Wege.

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Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht entsteht, wenn beide Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben, heiraten oder das Familiengericht es überträgt (§ 1626a BGB).
Die Sorgeerklärungen kannst du kostenlos beim Jugendamt (oder bei einem Notar) abgeben. Stimmt die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu, kann der Vater es beim Familiengericht beantragen – das Gericht überträgt es, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ausgangslage klären

    Ohne Heirat/Sorgeerklärung hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht.

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    2. Sorgeerklärung abgeben

    Für gemeinsames Sorgerecht beide Sorgeerklärungen beim Jugendamt/Notar abgeben (kostenlos beim Jugendamt).

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    3. Vaterschaft klären

    Häufig ist zuvor die Vaterschaftsanerkennung nötig.

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    4. Notfalls Gericht

    Verweigert die Mutter die Zustimmung, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.

Häufige Fragen

Wer hat das Sorgerecht, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Zunächst die Mutter allein. Ein gemeinsames Sorgerecht entsteht erst, wenn beide Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben, heiraten oder das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht überträgt (§ 1626a BGB). Die Sorgeerklärungen kannst du kostenlos beim Jugendamt abgeben.

Was kann der Vater tun, wenn die Mutter nicht zustimmt?

Er kann das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Das Gericht überträgt es, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht – die Hürden sind dabei nicht hoch. Häufig ist vorher die Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Eine Beratung beim Jugendamt hilft, die Schritte richtig zu gehen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.