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Sorgerecht nach Trennung oder Scheidung – was gilt?

Nach einer Trennung stellt sich schnell die Frage: Wer entscheidet künftig über das Kind? Wichtig zu wissen: Das gemeinsame Sorgerecht endet nicht automatisch mit der Trennung. Ein alleiniges Sorgerecht gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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Verheiratete Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht, das nach Trennung/Scheidung grundsätzlich bestehen bleibt. Unverheiratete erhalten es durch Sorgeerklärungen, Heirat oder gerichtliche Entscheidung (§ 1626a BGB).
Das alleinige Sorgerecht (oder die Übertragung einzelner Bereiche) wird nur erteilt, wenn das dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB). Bei Alltagsfragen entscheidet ohnehin der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ausgangslage klären

    Besteht gemeinsames Sorgerecht? Geht es um alle Bereiche oder nur einzelne (z. B. Aufenthalt, Gesundheit)?

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    2. Einigung versuchen

    Eine einvernehmliche Regelung ist fast immer besser und schneller als ein Streit vor Gericht.

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    3. Beratung beim Jugendamt

    Das Jugendamt berät und vermittelt kostenlos bei Sorge- und Umgangsfragen.

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    4. Antrag bei Gericht

    Geht es nicht einvernehmlich, kann ein Elternteil beim Familiengericht die Übertragung beantragen (§ 1671 BGB) – Maßstab ist das Kindeswohl.

Häufige Fragen

Habe ich nach der Trennung automatisch das alleinige Sorgerecht?

Nein. Bei verheirateten Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung und Scheidung grundsätzlich bestehen. Ein alleiniges Sorgerecht muss beim Familiengericht beantragt werden und wird nur erteilt, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB). Über Alltagsfragen entscheidet aber der betreuende Elternteil allein.

Wer entscheidet bei gemeinsamem Sorgerecht?

Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (z. B. Schulwahl, größere medizinische Eingriffe) müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden. Über Alltägliches entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Können sich die Eltern bei einer wichtigen Frage nicht einigen, kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.