Sorgerecht nach Trennung oder Scheidung – was gilt?
Nach einer Trennung stellt sich schnell die Frage: Wer entscheidet künftig über das Kind? Wichtig zu wissen: Das gemeinsame Sorgerecht endet nicht automatisch mit der Trennung. Ein alleiniges Sorgerecht gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Recht auf Anwalt prüfen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Ausgangslage klären
Besteht gemeinsames Sorgerecht? Geht es um alle Bereiche oder nur einzelne (z. B. Aufenthalt, Gesundheit)?
- 2
2. Einigung versuchen
Eine einvernehmliche Regelung ist fast immer besser und schneller als ein Streit vor Gericht.
- 3
3. Beratung beim Jugendamt
Das Jugendamt berät und vermittelt kostenlos bei Sorge- und Umgangsfragen.
- 4
4. Antrag bei Gericht
Geht es nicht einvernehmlich, kann ein Elternteil beim Familiengericht die Übertragung beantragen (§ 1671 BGB) – Maßstab ist das Kindeswohl.
Häufige Fragen
Habe ich nach der Trennung automatisch das alleinige Sorgerecht?
Nein. Bei verheirateten Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung und Scheidung grundsätzlich bestehen. Ein alleiniges Sorgerecht muss beim Familiengericht beantragt werden und wird nur erteilt, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB). Über Alltagsfragen entscheidet aber der betreuende Elternteil allein.
Wer entscheidet bei gemeinsamem Sorgerecht?
Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (z. B. Schulwahl, größere medizinische Eingriffe) müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden. Über Alltägliches entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Können sich die Eltern bei einer wichtigen Frage nicht einigen, kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.