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Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig? Widerspruch lohnt oft

Das Versorgungsamt hat deinen Grad der Behinderung (GdB) niedriger festgestellt als erwartet – oder den Antrag abgelehnt? Ein GdB von 50 bringt wichtige Nachteilsausgleiche (z. B. Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Steuerfreibetrag). Ein Widerspruch lohnt sich häufig.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gegen den Feststellungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Danach wird er bestandskräftig.
Das Verfahren ist kostenfrei (§ 183 SGG). Oft werden einzelne Erkrankungen nicht oder zu niedrig bewertet oder nicht richtig zu einem Gesamt-GdB zusammengeführt – das lässt sich angreifen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bescheid prüfen

    Welche Erkrankungen wurden mit welchem Einzel-GdB bewertet? Fehlen Diagnosen oder ist die Bildung des Gesamt-GdB nicht nachvollziehbar?

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    2. Fristgerecht Widerspruch einlegen

    Lege binnen eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Die Begründung mit Befunden kannst du nachreichen.

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    3. Aktuelle Befunde einreichen

    Reiche aktuelle ärztliche Befunde und Berichte ein, die deine Beeinträchtigungen belegen, und entbinde die Ärzte von der Schweigepflicht.

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    4. Beratung nutzen

    Sozialverbände (VdK, SoVD) und Behindertenberatungen unterstützen kostenlos beim Widerspruch.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Widerspruch gegen den GdB?

Häufig ja. Gerade die Bewertung mehrerer Erkrankungen und die Bildung des Gesamt-GdB sind fehleranfällig. Mit aktuellen Befunden lässt sich der GdB oft anheben – was wichtige Nachteilsausgleiche auslösen kann (z. B. ab GdB 50 die Schwerbehinderteneigenschaft).

Wie lange habe ich Zeit?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Lege fristwahrend Widerspruch ein und reiche aktuelle ärztliche Befunde nach. Das Verfahren ist kostenfrei; Sozialverbände helfen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.