Falscher Schufa-Eintrag? So lässt du ihn löschen oder berichtigen
Ein negativer oder veralteter Schufa-Eintrag kann dich Wohnung, Kredit oder Handyvertrag kosten. Ist der Eintrag falsch, unbegründet oder erledigt, hast du nach der DSGVO klare Rechte auf Berichtigung oder Löschung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Datenkopie anfordern
Verlange die kostenlose Selbstauskunft / Datenkopie (Art. 15 DSGVO) und prüfe jeden Eintrag auf Richtigkeit und Aktualität.
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2. Falsches schriftlich beanstanden
Fordere die Auskunftei auf, falsche Einträge zu berichtigen (Art. 16) oder unzulässige/erledigte zu löschen (Art. 17) – mit Frist und Nachweis.
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3. Beim Gläubiger ansetzen
Oft sitzt der Fehler beim meldenden Unternehmen. Verlange auch dort die Korrektur der Meldung.
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4. Beschwerde-Recht nutzen
Hilft das nicht, kannst du dich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes beschweren (Art. 77 DSGVO).
Häufige Fragen
Wann muss ein Schufa-Eintrag gelöscht werden?
Falsche Einträge sind zu berichtigen oder zu löschen. Erledigte Forderungen werden nach festen Fristen gelöscht (z. B. taggenaue Löschung erledigter Inkassodaten nach kurzer Frist; sonstige nach Jahresfristen, § 31 BDSG / Verhaltensregeln). Unbegründete oder bestrittene Einträge kannst du angreifen.
Kostet die Schufa-Auskunft etwas?
Nein. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist einmal kostenlos. Lass dich nicht zu einem kostenpflichtigen Abo drängen, wenn du nur deine Daten prüfen willst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.