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Schlüsseldienst: 500 Euro fürs Türöffnen? Das geht zu weit

Wer sich aussperrt, ist in einer Notlage – und genau die nutzen unseriöse Schlüsseldienste aus: überteuerte Anfahrt, unnötiges Aufbohren, Mondpreise. Eine völlig überhöhte Rechnung musst du aber nicht einfach zahlen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Rechnung kürzen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine einfache Türöffnung kostet tagsüber meist nur einen moderaten Betrag (oft rund 50–100 Euro, nachts mit Zuschlag). Wird ein Vielfaches verlangt oder die Tür unnötig aufgebohrt, kann das sittenwidrig (Wucher) oder sogar strafbar sein.
Eine sittenwidrig überhöhte Preisvereinbarung ist unwirksam – du schuldest dann nur die übliche, angemessene Vergütung. Lass dich nicht zur sofortigen Barzahlung nötigen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorab Festpreis erfragen

    Schon am Telefon den Gesamtpreis inkl. Anfahrt nennen lassen; ortsansässige Anbieter bevorzugen.

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    2. Nicht aufbohren lassen

    Eine einfach zugezogene Tür lässt sich meist ohne Bohren öffnen – bestehe darauf.

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    3. Quittung verlangen

    Lass dir eine detaillierte Rechnung geben; zahle überhöhte Beträge nur unter Vorbehalt (oder gar nicht sofort).

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    4. Überhöhung kürzen

    Beanstande die Rechnung schriftlich und biete die übliche Vergütung an; bei Nötigung/Wucher Anzeige erstatten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich eine überhöhte Schlüsseldienst-Rechnung zahlen?

Nicht in voller Höhe, wenn der Preis sittenwidrig überhöht ist (Wucher). Dann ist die Preisvereinbarung unwirksam und du schuldest nur die übliche, angemessene Vergütung. Beanstande die Rechnung schriftlich, biete den ortsüblichen Preis an und zahle einen strittigen Restbetrag allenfalls unter Vorbehalt.

Was kann ich gegen Schlüsseldienst-Abzocke tun?

Lass dir vorab einen Festpreis nennen, bevorzuge ortsansässige Anbieter und lass eine nur zugezogene Tür nicht unnötig aufbohren. Verlange eine detaillierte Quittung. Bei Nötigung zur Barzahlung oder Wucher kannst du Anzeige erstatten und die überhöhte Forderung gerichtlich abwehren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.