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Was kostet eine Scheidung – und wie wird es günstiger?

Eine Scheidung kostet Geld – aber wie viel, lässt sich beeinflussen. Die Kosten richten sich nach dem 'Verfahrenswert', der vom Einkommen und Vermögen beider Ehegatten abhängt. Eine einvernehmliche Scheidung ist meist deutlich günstiger.

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Gerichts- und Anwaltskosten bemessen sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Einkommen (und Vermögen) beider Ehegatten ergibt. Je höher der Wert, desto höher die Gebühren.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, der den Antrag stellt – der andere Ehegatte muss nur zustimmen und braucht für die reine Scheidung keine eigene anwaltliche Vertretung. Bei geringem Einkommen gibt es Verfahrenskostenhilfe.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verfahrenswert einschätzen

    Er hängt im Wesentlichen vom Nettoeinkommen beider Ehegatten ab (plus ggf. Vermögen).

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    2. Einvernehmlich klären

    Einigt euch möglichst über die Scheidungsfolgen – das senkt Streitwert und Kosten.

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    3. Verfahrenskostenhilfe prüfen

    Bei geringem Einkommen kannst du Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen.

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    4. Beratung

    Eine Erstberatung schafft Klarheit über Ablauf und Kosten im konkreten Fall.

Häufige Fragen

Wovon hängen die Scheidungskosten ab?

Vom Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Einkommen (und Vermögen) beider Ehegatten ergibt. Daraus berechnen sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Streit über Folgesachen (Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht) erhöht den Wert und damit die Kosten – eine einvernehmliche Scheidung ist daher günstiger.

Brauchen wir beide einen Anwalt?

Für eine einvernehmliche Scheidung nicht. Es genügt, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag stellt; der andere muss nur zustimmen. Wer eigene Anträge stellen will (z. B. zu Unterhalt), braucht aber eigene anwaltliche Vertretung. Bei geringem Einkommen hilft die Verfahrenskostenhilfe.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.