Anbieterwechsel: Rufnummer wird nicht mitgenommen?
Du wechselst den Anbieter und willst deine Nummer behalten – aber die Portierung klappt nicht, dauert ewig oder wird blockiert? Die Mitnahme deiner Rufnummer ist dein gesetzliches Recht. Verzögert der Anbieter sie, steht dir sogar eine Entschädigung zu.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Auftrag/Termin prüfen
Wann sollte die Portierung erfolgen, was wurde bestätigt?
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2. Schriftlich auffordern
Fordere die Portierung mit Frist und Verweis auf § 59 TKG ein.
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3. Entschädigung geltend machen
Bei Verzögerung/Ausfall die gesetzliche Entschädigung verlangen und Tage dokumentieren.
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4. Schlichtung/Bundesnetzagentur
Hilft das nicht, kannst du die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.
Häufige Fragen
Muss mein alter Anbieter meine Nummer herausgeben?
Ja. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel (§ 59 TKG). Der bisherige Anbieter darf die Portierung weder verweigern noch unnötig verzögern. Auch nach Vertragsende kannst du die Nummer in der Regel noch eine Zeit lang mitnehmen.
Bekomme ich Geld, wenn die Portierung zu spät kommt?
Ja, das Telekommunikationsgesetz sieht bei verzögerter Rufnummernmitnahme oder einem dadurch verursachten Anschlussausfall eine pauschale Entschädigung pro Tag vor. Dokumentiere den vereinbarten Termin und die tatsächliche Umsetzung und mache die Entschädigung schriftlich geltend.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.