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Rettungsgasse – wann und wie du sie bilden musst

Im Stau zählt jede Sekunde für die Rettungskräfte. Deshalb musst du frühzeitig eine Rettungsgasse bilden – nicht erst, wenn das Blaulicht schon zu sehen ist. Wer das versäumt, riskiert empfindliche Strafen.

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Sobald der Verkehr auf Autobahnen und Außerorts-Straßen mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung stockt oder steht, musst du eine Rettungsgasse bilden (§ 11 Abs. 2 StVO): zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen. Das gilt sofort beim Stocken – nicht erst auf Sicht des Einsatzfahrzeugs.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie unbefugt befährt, muss mit einem Bußgeld, einem Punkt und – je nach Fall – einem Fahrverbot rechnen. Behindert oder gefährdet das Einsatzkräfte, fällt die Strafe höher aus.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Früh reagieren

    Bei stockendem Verkehr sofort einordnen – nicht warten, bis das Einsatzfahrzeug kommt.

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    2. Richtig aufstellen

    Linke Spur nach links, alle übrigen Spuren nach rechts – die Gasse entsteht zwischen ganz links und dem Rest.

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    3. Gasse frei halten

    Nicht selbst hineinfahren – die Rettungsgasse ist nur für Einsatzfahrzeuge.

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    4. Bei Bußgeld prüfen

    Bei einem Bußgeldbescheid Vorwurf und Umstände prüfen (lassen).

Häufige Fragen

Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?

Sobald der Verkehr auf Autobahnen oder Außerorts-Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung stockt oder steht (§ 11 StVO). Du musst die Gasse sofort beim Stocken bilden – nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug zu sehen ist. Sie verläuft zwischen dem äußersten linken Fahrstreifen und den übrigen Fahrstreifen.

Was kostet es, keine Rettungsgasse zu bilden?

Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie unberechtigt befährt, muss mit einem Bußgeld, einem Punkt im Fahreignungsregister und unter Umständen einem Fahrverbot rechnen. Werden Einsatzkräfte dadurch behindert oder gefährdet, erhöhen sich die Sanktionen entsprechend.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.