Reiseveranstalter pleite? Dein Geld ist abgesichert
Der Veranstalter deiner gebuchten Pauschalreise meldet Insolvenz an – kurz vor oder sogar während der Reise? Keine Panik: Bei Pauschalreisen ist dein Geld gesetzlich abgesichert. Über den Reisesicherungsschein bekommst du Anzahlungen zurück und kommst notfalls nach Hause.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Unterlagen sammeln
Lege Buchungsbestätigung, Reisesicherungsschein und Zahlungsbelege bereit.
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2. Absicherer kontaktieren
Melde deine Ansprüche beim auf dem Sicherungsschein genannten Absicherer (in Deutschland meist der DRSF).
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3. Bei laufender Reise
Befindest du dich schon am Urlaubsort, organisiert der Absicherer in der Regel die Rückreise – folge den offiziellen Hinweisen, nicht dubiosen Forderungen.
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4. Erstattung verfolgen
Reiche deine Forderung (Anzahlung/Reisepreis) mit Nachweisen ein und bleib dran.
Häufige Fragen
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter insolvent ist?
Bei einer Pauschalreise ja. Der Veranstalter muss eine Insolvenzabsicherung vorhalten; der Reisesicherungsschein deckt deine geleisteten Zahlungen und die Rückreise. Wende dich mit deinen Belegen an den genannten Absicherer (in Deutschland in der Regel der DRSF).
Gilt das auch für Einzelbuchungen (nur Flug oder nur Hotel)?
Die gesetzliche Insolvenzabsicherung gilt für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Bei reinen Einzelbuchungen (nur Flug oder nur Hotel) kann der Schutz fehlen – dann bleibt oft nur die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren oder ein Käuferschutz/Chargeback je nach Zahlungsart.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.