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Reiseveranstalter pleite? Dein Geld ist abgesichert

Der Veranstalter deiner gebuchten Pauschalreise meldet Insolvenz an – kurz vor oder sogar während der Reise? Keine Panik: Bei Pauschalreisen ist dein Geld gesetzlich abgesichert. Über den Reisesicherungsschein bekommst du Anzahlungen zurück und kommst notfalls nach Hause.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter eine Insolvenzabsicherung nachweisen (Reisesicherungsschein). Geht er pleite, sind deine geleisteten Zahlungen und – bei laufender Reise – die Rückbeförderung abgesichert.
Die Abwicklung läuft in Deutschland in der Regel über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), an den du dich mit deinen Belegen wendest.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unterlagen sammeln

    Lege Buchungsbestätigung, Reisesicherungsschein und Zahlungsbelege bereit.

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    2. Absicherer kontaktieren

    Melde deine Ansprüche beim auf dem Sicherungsschein genannten Absicherer (in Deutschland meist der DRSF).

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    3. Bei laufender Reise

    Befindest du dich schon am Urlaubsort, organisiert der Absicherer in der Regel die Rückreise – folge den offiziellen Hinweisen, nicht dubiosen Forderungen.

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    4. Erstattung verfolgen

    Reiche deine Forderung (Anzahlung/Reisepreis) mit Nachweisen ein und bleib dran.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter insolvent ist?

Bei einer Pauschalreise ja. Der Veranstalter muss eine Insolvenzabsicherung vorhalten; der Reisesicherungsschein deckt deine geleisteten Zahlungen und die Rückreise. Wende dich mit deinen Belegen an den genannten Absicherer (in Deutschland in der Regel der DRSF).

Gilt das auch für Einzelbuchungen (nur Flug oder nur Hotel)?

Die gesetzliche Insolvenzabsicherung gilt für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Bei reinen Einzelbuchungen (nur Flug oder nur Hotel) kann der Schutz fehlen – dann bleibt oft nur die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren oder ein Käuferschutz/Chargeback je nach Zahlungsart.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.