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Reise abgesagt – Gutschein statt Geld? Du hast die Wahl

Wird ein Flug annulliert oder eine Pauschalreise abgesagt, bieten Anbieter gern einen Gutschein an. Wichtig zu wissen: Du musst dich darauf nicht einlassen. Dir steht die Erstattung deines Geldes zu.

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Geld-Erstattung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einer Annullierung des Flugs oder der Absage einer Pauschalreise hast du Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises in Geld. Einen Gutschein musst du nicht akzeptieren – er ist ein freiwilliges Angebot.
Nimmst du freiwillig einen Gutschein, achte auf Bedingungen (Gültigkeit, Einlösbarkeit, Absicherung gegen Insolvenz). Bei Flugannullierungen können je nach Umständen zusätzlich Ausgleichszahlungen bestehen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Erstattung verlangen

    Fordere die Rückzahlung des Reisepreises in Geld – schriftlich und mit Frist.

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    2. Gutschein ablehnen

    Mach deutlich, dass du keinen Gutschein, sondern Geld möchtest.

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    3. Fristen setzen

    Setze eine angemessene Zahlungsfrist und kündige weitere Schritte an.

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    4. Schlichtung nutzen

    Bei Flügen hilft die Schlichtungsstelle (söp); bei Pauschalreisen die Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Muss ich einen Reisegutschein akzeptieren?

Nein. Wird dein Flug annulliert oder deine Pauschalreise abgesagt, hast du Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises in Geld. Ein Gutschein ist nur ein freiwilliges Angebot des Anbieters – du kannst stattdessen die Erstattung in Geld verlangen.

Was, wenn der Anbieter nur einen Gutschein anbietet?

Bestehe schriftlich auf der Geld-Erstattung und setze eine angemessene Frist. Lass dich nicht auf einen Gutschein drängen. Zahlt der Anbieter nicht, kannst du bei Flügen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) einschalten; bei Pauschalreisen hilft die Verbraucherzentrale.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.