Reise abgesagt – Gutschein statt Geld? Du hast die Wahl
Wird ein Flug annulliert oder eine Pauschalreise abgesagt, bieten Anbieter gern einen Gutschein an. Wichtig zu wissen: Du musst dich darauf nicht einlassen. Dir steht die Erstattung deines Geldes zu.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Erstattung verlangen
Fordere die Rückzahlung des Reisepreises in Geld – schriftlich und mit Frist.
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2. Gutschein ablehnen
Mach deutlich, dass du keinen Gutschein, sondern Geld möchtest.
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3. Fristen setzen
Setze eine angemessene Zahlungsfrist und kündige weitere Schritte an.
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4. Schlichtung nutzen
Bei Flügen hilft die Schlichtungsstelle (söp); bei Pauschalreisen die Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Muss ich einen Reisegutschein akzeptieren?
Nein. Wird dein Flug annulliert oder deine Pauschalreise abgesagt, hast du Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises in Geld. Ein Gutschein ist nur ein freiwilliges Angebot des Anbieters – du kannst stattdessen die Erstattung in Geld verlangen.
Was, wenn der Anbieter nur einen Gutschein anbietet?
Bestehe schriftlich auf der Geld-Erstattung und setze eine angemessene Frist. Lass dich nicht auf einen Gutschein drängen. Zahlt der Anbieter nicht, kannst du bei Flügen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) einschalten; bei Pauschalreisen hilft die Verbraucherzentrale.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.