Räumungsklage erhalten? Was du jetzt tun kannst
Eine Räumungsklage ist ein Schock – aber kein Grund zur Panik und schon gar nicht zum Nichtstun. Wichtig ist, dass du fristgerecht reagierst und deine Schutzmöglichkeiten kennst. Manchmal lässt sich die Kündigung sogar noch abwenden.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Recht auf Anwalt prüfen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Fristen wahren
Auf die Klage fristgerecht reagieren; Termine und Schriftsätze nicht verstreichen lassen.
- 2
2. Kündigung prüfen
War die Kündigung wirksam (Form, Grund, Frist)? Daran kann die Räumung scheitern.
- 3
3. Schonfrist nutzen
Bei Zahlungsverzug kann eine vollständige Nachzahlung in der Schonfrist die fristlose Kündigung heilen.
- 4
4. Räumungs-/Vollstreckungsschutz
Beantrage eine Räumungsfrist und bei besonderer Härte Vollstreckungsschutz (§§ 721, 765a ZPO).
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich auf die Räumungsklage nicht reagiere?
Dann droht ein Versäumnisurteil, mit dem der Vermieter die Räumung durchsetzen kann. Reagiere deshalb unbedingt fristgerecht. Lass parallel prüfen, ob die Kündigung wirksam war – ist sie es nicht, kann die Räumungsklage abgewiesen werden. Hol dir möglichst frühzeitig rechtliche Unterstützung.
Kann ich die Räumung noch abwenden?
Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann eine vollständige Nachzahlung innerhalb der gesetzlichen Schonfrist die Kündigung unwirksam machen. Zudem kannst du eine Räumungsfrist und bei besonderer Härte Vollstreckungsschutz beantragen (§§ 721, 765a ZPO). Ob das in deinem Fall greift, sollte anwaltlich geprüft werden.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.