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Räumungsklage erhalten? Was du jetzt tun kannst

Eine Räumungsklage ist ein Schock – aber kein Grund zur Panik und schon gar nicht zum Nichtstun. Wichtig ist, dass du fristgerecht reagierst und deine Schutzmöglichkeiten kennst. Manchmal lässt sich die Kündigung sogar noch abwenden.

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Reagiere unbedingt auf die Klage und halte die gesetzten Fristen ein – sonst droht ein Versäumnisurteil. Prüfe (lassen), ob die zugrunde liegende Kündigung überhaupt wirksam war.
Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann eine vollständige Nachzahlung innerhalb der Schonfrist die Kündigung unwirksam machen. Außerdem kannst du eine Räumungsfrist und – bei besonderer Härte – Vollstreckungsschutz beantragen (§§ 721, 765a ZPO).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Fristen wahren

    Auf die Klage fristgerecht reagieren; Termine und Schriftsätze nicht verstreichen lassen.

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    2. Kündigung prüfen

    War die Kündigung wirksam (Form, Grund, Frist)? Daran kann die Räumung scheitern.

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    3. Schonfrist nutzen

    Bei Zahlungsverzug kann eine vollständige Nachzahlung in der Schonfrist die fristlose Kündigung heilen.

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    4. Räumungs-/Vollstreckungsschutz

    Beantrage eine Räumungsfrist und bei besonderer Härte Vollstreckungsschutz (§§ 721, 765a ZPO).

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich auf die Räumungsklage nicht reagiere?

Dann droht ein Versäumnisurteil, mit dem der Vermieter die Räumung durchsetzen kann. Reagiere deshalb unbedingt fristgerecht. Lass parallel prüfen, ob die Kündigung wirksam war – ist sie es nicht, kann die Räumungsklage abgewiesen werden. Hol dir möglichst frühzeitig rechtliche Unterstützung.

Kann ich die Räumung noch abwenden?

Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann eine vollständige Nachzahlung innerhalb der gesetzlichen Schonfrist die Kündigung unwirksam machen. Zudem kannst du eine Räumungsfrist und bei besonderer Härte Vollstreckungsschutz beantragen (§§ 721, 765a ZPO). Ob das in deinem Fall greift, sollte anwaltlich geprüft werden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.