Pflegeberatung – kostenloser Anspruch nach § 7a SGB XI
Das Pflegesystem ist komplex. Damit Betroffene und Angehörige die richtigen Leistungen finden, gibt es einen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Ein Pflegeberater hilft, Leistungen zu beantragen und einen Versorgungsplan aufzustellen.
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Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Beratung anfordern
Verlange bei deiner Pflegekasse einen Pflegeberatungstermin.
- 2
2. Bedarf besprechen
Schildere die Pflegesituation und offene Fragen.
- 3
3. Versorgungsplan nutzen
Lass dir helfen, einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen.
- 4
4. Leistungen beantragen
Beantrage mit Unterstützung die passenden Leistungen.
Daran erkennst du die Masche
- Der kostenlose Beratungsanspruch wird nicht genutzt.
- Leistungen bleiben ungenutzt, weil der Überblick fehlt.
- Pflegende Angehörige überlasten sich ohne Unterstützung.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat, hat Anspruch auf eine kostenlose individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Auch Angehörige können einbezogen werden. Auf Wunsch erfolgt die Beratung in der häuslichen Umgebung.
Was leistet die Pflegeberatung?
Der Pflegeberater ermittelt den Hilfebedarf, informiert über Leistungen, hilft bei Anträgen und stellt einen individuellen Versorgungsplan auf. Er koordiniert die Hilfen und unterstützt dabei, das passende Angebot zu finden – unabhängig und kostenlos.
Was kostet die Beratung?
Nichts. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Versicherte und Angehörige kostenlos. Daneben gibt es Pflegestützpunkte und Beratungsstellen, die ebenfalls neutral und unentgeltlich informieren.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.