Persönliches Budget – Hilfe selbst organisieren statt Sachleistung
Menschen mit Behinderung müssen sich nicht mit vorgegebenen Hilfen abfinden: Mit dem Persönlichen Budget bekommst du die Leistung als Geldbetrag und entscheidest selbst, wer dich wie unterstützt – mehr Selbstbestimmung im Alltag.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Budget beantragen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Bedarf klären
Überlege, welche Unterstützung du brauchst und wie du sie selbst organisieren möchtest.
- 2
2. Antrag stellen
Beantrage das Persönliche Budget beim zuständigen Reha-/Leistungsträger.
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3. Zielvereinbarung
In einer Zielvereinbarung werden Höhe, Zweck und Nachweise des Budgets festgelegt.
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4. Beratung nutzen
Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt dich kostenlos bei Antrag und Umsetzung.
Häufige Fragen
Was ist das Persönliche Budget?
Eine Leistungsform, bei der du Teilhabeleistungen nicht als Sachleistung, sondern als Geldbetrag erhältst und deine Unterstützung selbst organisierst (§ 29 SGB IX) – zum Beispiel, indem du eine Assistenzkraft selbst einstellst. Auf diese Leistungsform besteht ein Rechtsanspruch, sie steht für mehr Selbstbestimmung.
Wie beantrage ich ein Persönliches Budget?
Du stellst den Antrag beim zuständigen Reha- oder Leistungsträger. Anschließend wird in einer Zielvereinbarung festgelegt, wofür das Budget verwendet wird und welche Nachweise nötig sind. Möglich ist auch ein trägerübergreifendes Budget aus einer Hand. Die unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) hilft dir kostenlos.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.