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Persönliches Budget – Hilfe selbst organisieren statt Sachleistung

Menschen mit Behinderung müssen sich nicht mit vorgegebenen Hilfen abfinden: Mit dem Persönlichen Budget bekommst du die Leistung als Geldbetrag und entscheidest selbst, wer dich wie unterstützt – mehr Selbstbestimmung im Alltag.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Budget beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Statt einer Sachleistung kannst du Teilhabeleistungen als Geldbetrag (Persönliches Budget) erhalten und deine Unterstützung selbst organisieren – etwa eine Assistenzkraft selbst einstellen (§ 29 SGB IX). Es besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsform.
Das Budget wird in einer Zielvereinbarung mit dem zuständigen Träger festgelegt. Möglich ist auch ein trägerübergreifendes Budget, das Leistungen mehrerer Träger bündelt (eine Anlaufstelle).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedarf klären

    Überlege, welche Unterstützung du brauchst und wie du sie selbst organisieren möchtest.

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    2. Antrag stellen

    Beantrage das Persönliche Budget beim zuständigen Reha-/Leistungsträger.

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    3. Zielvereinbarung

    In einer Zielvereinbarung werden Höhe, Zweck und Nachweise des Budgets festgelegt.

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    4. Beratung nutzen

    Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt dich kostenlos bei Antrag und Umsetzung.

Häufige Fragen

Was ist das Persönliche Budget?

Eine Leistungsform, bei der du Teilhabeleistungen nicht als Sachleistung, sondern als Geldbetrag erhältst und deine Unterstützung selbst organisierst (§ 29 SGB IX) – zum Beispiel, indem du eine Assistenzkraft selbst einstellst. Auf diese Leistungsform besteht ein Rechtsanspruch, sie steht für mehr Selbstbestimmung.

Wie beantrage ich ein Persönliches Budget?

Du stellst den Antrag beim zuständigen Reha- oder Leistungsträger. Anschließend wird in einer Zielvereinbarung festgelegt, wofür das Budget verwendet wird und welche Nachweise nötig sind. Möglich ist auch ein trägerübergreifendes Budget aus einer Hand. Die unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) hilft dir kostenlos.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.