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PayPal-Betrug – Geld zurück mit dem Käuferschutz

Bei einem Kauf über PayPal betrogen worden – Ware nicht erhalten oder ganz anders als beschrieben? Ob du dein Geld zurückbekommst, hängt entscheidend davon ab, wie du gezahlt hast.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Geld zurückholen starten

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Als 'Waren & Dienstleistungen' gezahlt? Dann greift der PayPal-Käuferschutz – gute Chancen. Du hast bis zu 180 Tage Zeit, einen Fall zu eröffnen.
Als 'Freunde & Familie' gezahlt? Dann greift der Käuferschutz NICHT. Trotzdem nicht aufgeben: Bank-Rückruf und Strafanzeige lohnen sich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Konflikt im PayPal-Konto öffnen

    Gehe in 'Aktivitäten' zur Zahlung und eröffne einen Konflikt im Konfliktlösungscenter – am besten zuerst 'Problem mit der Bestellung'.

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    2. Auf Käuferschutzfall hochstufen

    Reagiert der Verkäufer nicht oder findet ihr keine Lösung, stufe den Konflikt zum Käuferschutzfall hoch. PayPal entscheidet dann.

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    3. Beweise hochladen

    Bestellbestätigung, Chat-Verlauf, Sendungsverfolgung und Fotos (falls Ware falsch/defekt) hochladen – das stärkt deinen Fall.

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    4. Bei 'Freunde & Familie': andere Wege

    Hier hilft kein Käuferschutz. Ruf deine Bank an (Rückruf) und erstatte Strafanzeige – mit allen Beweisen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Greift der PayPal-Käuferschutz bei 'Freunde & Familie'?

Nein. Der Käuferschutz gilt nur für Zahlungen als 'Waren & Dienstleistungen'. Bei 'Freunde & Familie' musst du andere Wege gehen (Bank, Anzeige).

Wie lange habe ich Zeit, einen Fall zu eröffnen?

Bei 'Waren & Dienstleistungen' in der Regel bis zu 180 Tage nach der Zahlung. Warte trotzdem nicht zu lange.

Was, wenn der Verkäufer nicht reagiert?

Dann stufst du den Konflikt zum Käuferschutzfall hoch – PayPal prüft den Fall und entscheidet.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.