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Reisemängel im Urlaub? So minderst du den Reisepreis

Das gebuchte Hotel hält nicht, was der Katalog versprach – Baulärm, Schimmel, fehlende Klimaanlage? Bei einer Pauschalreise hast du Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Voraussetzung: Du zeigst die Mängel rechtzeitig an.

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Reisepreis mindern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für die Dauer eines Reisemangels mindert sich der Reisepreis automatisch (§ 651m BGB) – du kannst den entsprechenden Anteil zurückverlangen.
Wichtig: Du musst den Mangel vor Ort beim Reiseleiter/Veranstalter anzeigen und Abhilfe verlangen. Wer nichts meldet, riskiert den Anspruch.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Mangel sofort anzeigen

    Melde den Mangel vor Ort dem Reiseleiter/Veranstalter und verlange Abhilfe. Lass dir die Meldung bestätigen.

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    2. Beweise sichern

    Fotos, Videos, Zeugen und ein 'Mängelprotokoll' helfen später, die Minderung zu belegen.

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    3. Nach der Reise Minderung fordern

    Fordere den Veranstalter (nicht das Hotel) schriftlich zur Erstattung des Minderungsbetrags auf – mit Frist.

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    4. Frist im Blick behalten

    Ansprüche aus dem Reisevertrag solltest du zeitnah geltend machen; reine Kulanzfristen der Veranstalter sind oft kurz.

Häufige Fragen

Wie viel Minderung steht mir zu?

Das hängt von Art und Dauer des Mangels ab. Orientierung geben Gerichtsentscheidungen (oft als 'Frankfurter/Kemptener Reisemängeltabelle' zusammengefasst) – z. B. Prozentsätze für Baulärm, Ungeziefer oder fehlende Leistungen.

An wen richte ich die Forderung?

An den Reiseveranstalter, bei dem du die Pauschalreise gebucht hast – nicht an das Hotel vor Ort. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Leistungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.