Reisemängel im Urlaub? So minderst du den Reisepreis
Das gebuchte Hotel hält nicht, was der Katalog versprach – Baulärm, Schimmel, fehlende Klimaanlage? Bei einer Pauschalreise hast du Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Voraussetzung: Du zeigst die Mängel rechtzeitig an.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mangel sofort anzeigen
Melde den Mangel vor Ort dem Reiseleiter/Veranstalter und verlange Abhilfe. Lass dir die Meldung bestätigen.
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2. Beweise sichern
Fotos, Videos, Zeugen und ein 'Mängelprotokoll' helfen später, die Minderung zu belegen.
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3. Nach der Reise Minderung fordern
Fordere den Veranstalter (nicht das Hotel) schriftlich zur Erstattung des Minderungsbetrags auf – mit Frist.
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4. Frist im Blick behalten
Ansprüche aus dem Reisevertrag solltest du zeitnah geltend machen; reine Kulanzfristen der Veranstalter sind oft kurz.
Häufige Fragen
Wie viel Minderung steht mir zu?
Das hängt von Art und Dauer des Mangels ab. Orientierung geben Gerichtsentscheidungen (oft als 'Frankfurter/Kemptener Reisemängeltabelle' zusammengefasst) – z. B. Prozentsätze für Baulärm, Ungeziefer oder fehlende Leistungen.
An wen richte ich die Forderung?
An den Reiseveranstalter, bei dem du die Pauschalreise gebucht hast – nicht an das Hotel vor Ort. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Leistungen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.