Pauschalreise – erhebliche Änderung und kostenfreier Rücktritt
Will der Veranstalter vor Reisebeginn wesentliche Bestandteile der Pauschalreise ändern – etwa Hotel, Reisezeitraum oder zentrale Leistungen –, hast du besondere Rechte. Bei einer erheblichen Änderung kannst du zustimmen, eine Ersatzreise wählen oder kostenfrei zurücktreten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Änderung prüfen
Kläre, ob ein wesentlicher Bestandteil erheblich geändert wird.
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2. Optionen abwägen
Wäge Annahme, Ersatzreise oder kostenfreien Rücktritt ab.
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3. Fristgerecht reagieren
Antworte innerhalb der gesetzten Frist, um deine Wahl zu sichern.
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4. Erstattung fordern
Bei Rücktritt verlange die Rückzahlung gezahlter Beträge.
Daran erkennst du die Masche
- Die Reaktionsfrist verstreicht und die Änderung gilt als angenommen.
- Eine erhebliche Änderung wird als unwesentlich dargestellt.
- Eine angebotene Ersatzreise ist nicht gleichwertig.
Häufige Fragen
Wann darf ich wegen einer Änderung kostenfrei zurücktreten?
Wenn der Veranstalter vor Reisebeginn einen wesentlichen Bestandteil der Reise erheblich ändert – etwa eine deutlich schlechtere Unterkunft oder eine wesentliche Änderung des Reisezeitraums. Dann kannst du die Änderung ablehnen und kostenfrei zurücktreten (§ 651g BGB) oder eine gleichwertige Ersatzreise wählen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Setzt der Veranstalter eine angemessene Frist und reagierst du nicht, kann die Änderung als angenommen gelten. Deshalb solltest du auf die Mitteilung über eine Vertragsänderung immer rechtzeitig und schriftlich reagieren und deine Wahl klar erklären.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei kostenfreiem Rücktritt wegen einer erheblichen Änderung sind dir bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Wählst du eine Ersatzreise, die teurer ist, darf der Veranstalter dafür keinen Aufpreis verlangen; ist sie günstiger, steht dir die Differenz zu.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.