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Pauschalreise – erhebliche Änderung und kostenfreier Rücktritt

Will der Veranstalter vor Reisebeginn wesentliche Bestandteile der Pauschalreise ändern – etwa Hotel, Reisezeitraum oder zentrale Leistungen –, hast du besondere Rechte. Bei einer erheblichen Änderung kannst du zustimmen, eine Ersatzreise wählen oder kostenfrei zurücktreten.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ändert der Veranstalter vor Reisebeginn einen wesentlichen Bestandteil der Reise erheblich, muss er dich informieren und dir eine angemessene Frist zur Reaktion setzen. Du kannst die Änderung annehmen, eine angebotene Ersatzreise wählen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten (§ 651g BGB).
Bei kostenfreiem Rücktritt sind bereits gezahlte Beträge zu erstatten. Reagierst du nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann die Änderung als angenommen gelten – deshalb ist eine rechtzeitige Antwort wichtig.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Änderung prüfen

    Kläre, ob ein wesentlicher Bestandteil erheblich geändert wird.

  2. 2

    2. Optionen abwägen

    Wäge Annahme, Ersatzreise oder kostenfreien Rücktritt ab.

  3. 3

    3. Fristgerecht reagieren

    Antworte innerhalb der gesetzten Frist, um deine Wahl zu sichern.

  4. 4

    4. Erstattung fordern

    Bei Rücktritt verlange die Rückzahlung gezahlter Beträge.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann darf ich wegen einer Änderung kostenfrei zurücktreten?

Wenn der Veranstalter vor Reisebeginn einen wesentlichen Bestandteil der Reise erheblich ändert – etwa eine deutlich schlechtere Unterkunft oder eine wesentliche Änderung des Reisezeitraums. Dann kannst du die Änderung ablehnen und kostenfrei zurücktreten (§ 651g BGB) oder eine gleichwertige Ersatzreise wählen.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Setzt der Veranstalter eine angemessene Frist und reagierst du nicht, kann die Änderung als angenommen gelten. Deshalb solltest du auf die Mitteilung über eine Vertragsänderung immer rechtzeitig und schriftlich reagieren und deine Wahl klar erklären.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei kostenfreiem Rücktritt wegen einer erheblichen Änderung sind dir bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Wählst du eine Ersatzreise, die teurer ist, darf der Veranstalter dafür keinen Aufpreis verlangen; ist sie günstiger, steht dir die Differenz zu.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.