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Parkschaden – jemand ist abgehauen? Das sind deine Rechte

Du kommst zum Auto und entdeckst eine Delle oder einen Kratzer – der Verursacher ist längst weg? Sich einfach zu entfernen ist Fahrerflucht (§ 142 StGB), auch beim Parkrempler. Mit den richtigen Schritten kommst du oft trotzdem zu deinem Geld.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Schaden geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wer einen Parkschaden verursacht und sich entfernt, begeht in der Regel eine Straftat (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB). Ein 'Zettel an der Scheibe' reicht rechtlich nicht aus.
Wird der Verursacher ermittelt, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht deinen Schaden. Bleibt er unbekannt, kann je nach Police die eigene Teil-/Vollkasko greifen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beweise sichern

    Fotografiere Schaden, Lackspuren und Umgebung. Suche nach Zeugen und Hinweisen (z. B. fremde Lacksplitter, Kennzeichen).

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    2. Polizei verständigen

    Melde den Vorfall der Polizei – das dokumentiert den Schaden und hilft, den Verursacher zu ermitteln (Fahndung, Halteranfrage).

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    3. Schaden gegenüber der Versicherung geltend machen

    Ist der Verursacher bekannt, fordere die gegnerische Kfz-Haftpflicht zur Regulierung auf. Hol bei Bedarf einen Kostenvoranschlag/Gutachten ein.

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    4. Bei unbekanntem Verursacher

    Prüfe deine Kasko-Police. Bei Vollkasko ist der Schaden oft gedeckt (abzüglich Selbstbeteiligung), allerdings kann sich die Schadenfreiheitsklasse ändern.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn der Verursacher einen Zettel hinterlässt?

Nein. Wer nur einen Zettel hinterlässt und wegfährt, kann sich trotzdem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen (§ 142 StGB). Vorgeschrieben ist, eine angemessene Zeit zu warten und sonst die Polizei zu verständigen.

Wer zahlt, wenn der Verursacher nicht gefunden wird?

Bleibt der Verursacher unbekannt, bleibst du bei reinem Sachschaden oft auf den Kosten sitzen – es sei denn, du hast eine Vollkaskoversicherung, die den Schaden (abzüglich Selbstbeteiligung) übernimmt.

Jetzt handeln

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.