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Online-Vertrag lässt sich nicht kündigen? Der Kündigungsbutton hilft

Du willst ein online abgeschlossenes Abo kündigen, aber der Anbieter macht es dir schwer – versteckte Formulare, Hotline-Zwang? Seit 2022 muss es für Online-Verträge einen leicht auffindbaren 'Kündigungsbutton' geben. Fehlt er, hast du sogar Sonderrechte.

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Anbieter, bei denen man Dauerschuldverhältnisse online abschließen kann, müssen eine einfache Kündigungsmöglichkeit per 'Kündigungsbutton' bereitstellen (§ 312k BGB).
Fehlt ein ordnungsgemäßer Kündigungsbutton, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen – die fehlende Schaltfläche geht zulasten des Anbieters.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kündigungsbutton suchen

    Prüfe, ob es auf der Website eine eindeutig beschriftete Kündigungsmöglichkeit ('Verträge hier kündigen') gibt.

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    2. Fehlt er: jederzeit kündigen

    Gibt es keinen ordnungsgemäßen Button, kannst du fristlos kündigen. Erkläre die Kündigung in Textform und verweise auf § 312k BGB.

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    3. Bestätigung verlangen

    Fordere eine Kündigungsbestätigung mit Datum des Vertragsendes.

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    4. Abbuchungen stoppen

    Bucht der Anbieter trotz Kündigung ab, widersprich und fordere die Beträge zurück.

Häufige Fragen

Was ist der Kündigungsbutton?

Seit Juli 2022 müssen Unternehmen, bei denen Verbraucher Dauerverträge online abschließen können, eine leicht zugängliche, eindeutig beschriftete Kündigungs-Schaltfläche anbieten (§ 312k BGB). Damit soll die Kündigung genauso einfach sein wie der Abschluss.

Was, wenn der Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?

Dann kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die fehlende oder fehlerhafte Schaltfläche geht zulasten des Anbieters. Erkläre die Kündigung in Textform und berufe dich auf § 312k BGB.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.