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Auto nach unverschuldetem Unfall in der Werkstatt? Geld für jeden Tag

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat Anspruch auf Ersatz – auch dafür, dass das Auto während der Reparatur nicht zur Verfügung steht. Verzichtest du auf einen Mietwagen, gibt es stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag.

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Entschädigung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Nimmst du nach einem unverschuldeten Unfall keinen Mietwagen, steht dir für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag zu. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Tabellenwerte).
Voraussetzung ist, dass du das Auto in dieser Zeit tatsächlich hättest nutzen wollen und können (Nutzungswille und -möglichkeit). Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ausfalldauer belegen

    Reparaturdauer per Werkstattbescheinigung/Gutachten oder Wiederbeschaffungsdauer dokumentieren.

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    2. Fahrzeugklasse einordnen

    Der Tagessatz richtet sich nach der Einstufung deines Fahrzeugs (Nutzungsausfalltabelle).

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    3. Schaden anmelden

    Melde den Nutzungsausfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung und beziffere ihn.

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    4. Mietwagen oder Ausfall

    Entscheide bewusst: entweder Mietwagen (in angemessener Klasse) oder Nutzungsausfall – nicht beides.

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld, wenn mein Auto nach dem Unfall in der Werkstatt steht?

Ja, nach einem unverschuldeten Unfall hast du Anspruch auf Ersatz für den Ausfall deines Fahrzeugs. Nimmst du keinen Mietwagen, steht dir eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zu. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.

Was muss ich für den Nutzungsausfall nachweisen?

Die Dauer des Ausfalls (z. B. durch Werkstattbescheinigung oder Gutachten) und dass du das Fahrzeug in dieser Zeit hättest nutzen wollen und können (Nutzungswille und -möglichkeit). Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert. Du musst dich zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall entscheiden – beides zusammen gibt es nicht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.