Welchen Namen nach der Hochzeit? Deine Möglichkeiten
Bei der Heirat stellt sich die Namensfrage: gemeinsamer Familienname, Doppelname oder jeder behält seinen Namen? Das Gesetz lässt euch die Wahl. Hier die Möglichkeiten im Überblick.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Optionen abwägen
Gemeinsamer Ehename, Begleit-/Doppelname oder beide Namen behalten?
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2. Beim Standesamt erklären
Die Namensbestimmung erfolgt beim Standesamt (oft schon bei der Eheschließung).
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3. An Kinder denken
Der Ehename beeinflusst, welchen Namen gemeinsame Kinder erhalten können.
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4. Dokumente ändern
Nach der Namenswahl Ausweis, Pass und Verträge aktualisieren.
Häufige Fragen
Müssen wir nach der Heirat einen gemeinsamen Namen führen?
Nein. Ihr könnt einen gemeinsamen Ehenamen (den Geburtsnamen eines Partners) wählen, müsst es aber nicht. Ohne Bestimmung behält jeder seinen bisherigen Namen. Wer den Ehenamen nicht annimmt, kann seinen Namen zusätzlich als Begleit-/Doppelnamen führen (§ 1355 BGB).
Kann ich später noch meinen Namen ändern?
Eine spätere Bestimmung oder Änderung des Ehenamens ist in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn zunächst keine Wahl getroffen wurde. Nach einer Scheidung kannst du zudem deinen Geburtsnamen oder einen früher geführten Namen wieder annehmen. Die Erklärungen laufen über das Standesamt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.