Zum Inhalt springen

Welchen Namen nach der Hochzeit? Deine Möglichkeiten

Bei der Heirat stellt sich die Namensfrage: gemeinsamer Familienname, Doppelname oder jeder behält seinen Namen? Das Gesetz lässt euch die Wahl. Hier die Möglichkeiten im Überblick.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ihr könnt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – den Geburtsnamen eines Partners. Wer seinen Namen nicht zum Ehenamen macht, kann seinen bisherigen Namen als Begleitnamen voranstellen oder anhängen (Doppelname). Ihr könnt aber auch beide eure bisherigen Namen behalten (§ 1355 BGB).
Die Namenswahl ist freiwillig – ohne Bestimmung behält jeder seinen bisherigen Namen. Die Erklärung gebt ihr beim Standesamt ab; sie wirkt sich auch auf spätere Dokumente und ggf. den Namen der Kinder aus.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Optionen abwägen

    Gemeinsamer Ehename, Begleit-/Doppelname oder beide Namen behalten?

  2. 2

    2. Beim Standesamt erklären

    Die Namensbestimmung erfolgt beim Standesamt (oft schon bei der Eheschließung).

  3. 3

    3. An Kinder denken

    Der Ehename beeinflusst, welchen Namen gemeinsame Kinder erhalten können.

  4. 4

    4. Dokumente ändern

    Nach der Namenswahl Ausweis, Pass und Verträge aktualisieren.

Häufige Fragen

Müssen wir nach der Heirat einen gemeinsamen Namen führen?

Nein. Ihr könnt einen gemeinsamen Ehenamen (den Geburtsnamen eines Partners) wählen, müsst es aber nicht. Ohne Bestimmung behält jeder seinen bisherigen Namen. Wer den Ehenamen nicht annimmt, kann seinen Namen zusätzlich als Begleit-/Doppelnamen führen (§ 1355 BGB).

Kann ich später noch meinen Namen ändern?

Eine spätere Bestimmung oder Änderung des Ehenamens ist in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn zunächst keine Wahl getroffen wurde. Nach einer Scheidung kannst du zudem deinen Geburtsnamen oder einen früher geführten Namen wieder annehmen. Die Erklärungen laufen über das Standesamt.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.