Nachtarbeit – steht dir ein Zuschlag zu?
Nachtschichten sind belastend – und das soll ausgeglichen werden. Für Nachtarbeit hast du Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage. Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz zwar nicht, die Rechtsprechung gibt aber Richtwerte.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Nachtarbeit prüfen
Fällt deine Arbeit in die Nachtzeit (in der Regel 23–6 Uhr, mind. 2 Stunden)?
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2. Regelung prüfen
Sieh in Tarif-/Arbeitsvertrag nach einer konkreten Zuschlagsregelung.
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3. Anspruch einordnen
Ohne Regelung gilt: angemessener Zuschlag oder Freizeitausgleich (Richtwert oft ~25 %).
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4. Geltend machen
Fehlt der Ausgleich, fordere ihn schriftlich ein (Ausschlussfristen beachten).
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf einen Nachtzuschlag?
Ja. Für Nachtarbeit (in der Regel 23 bis 6 Uhr) musst du nach § 6 ArbZG einen angemessenen Ausgleich erhalten – entweder bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoentgelt. Das Gesetz nennt keinen festen Satz; die Rechtsprechung hält oft etwa 25 % für angemessen, bei dauerhafter Nachtarbeit auch mehr.
Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?
Bis zu bestimmten gesetzlichen Grenzen ja: Zuschläge für tatsächlich geleistete Nachtarbeit sind nach § 3b EStG bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Grundlohns steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtig. Die genaue Höhe deines Zuschlags ergibt sich aus dem Gesetz bzw. deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.