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Vorzeitig aus dem Mietvertrag – klappt das mit einem Nachmieter?

Neuer Job, Umzug, Trennung – manchmal muss es schnell gehen. Viele glauben, mit drei Nachmietern komme man immer sofort aus dem Vertrag. So einfach ist es nicht. Es kommt darauf an, was vereinbart ist und ob ein besonderer Grund vorliegt.

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Vorzeitig kündigen

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Grundsätzlich gilt deine reguläre Kündigungsfrist. Einen allgemeinen Anspruch, gegen Stellung eines Nachmieters sofort entlassen zu werden, gibt es nicht – der 'drei Nachmieter'-Grundsatz ist ein verbreiteter Irrtum.
Anders ist es, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält oder ihr euch einigt. Und in besonderen Härtefällen (z. B. berufsbedingter Umzug, Pflegebedürftigkeit) kann ein Anspruch bestehen, vorzeitig entlassen zu werden, wenn du einen zumutbaren Ersatzmieter stellst.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertrag prüfen

    Gibt es eine Nachmieterklausel oder eine vereinbarte Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung?

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    2. Einvernehmlich klären

    Sprich mit dem Vermieter über eine einvernehmliche Aufhebung gegen Stellung eines Nachmieters.

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    3. Zumutbaren Ersatz benennen

    Schlage einen solventen, zumutbaren Nachmieter schriftlich vor (mehrere erhöhen die Chance).

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    4. Härtefall geltend machen

    Liegt ein besonderer Grund vor, mach das gegenüber dem Vermieter schriftlich geltend.

Häufige Fragen

Komme ich mit drei Nachmietern sofort aus dem Mietvertrag?

Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Grundsätzlich gilt deine reguläre Kündigungsfrist, und einen pauschalen Anspruch auf vorzeitige Entlassung gegen Stellung von (drei) Nachmietern gibt es nicht. Eine Ausnahme besteht, wenn der Vertrag eine Nachmieterklausel enthält oder ihr euch einigt.

Wann muss mich der Vermieter vorzeitig aus dem Vertrag lassen?

Vor allem, wenn eine Nachmieterklausel vereinbart ist oder in besonderen Härtefällen – etwa bei einem berufsbedingten Umzug oder Pflegebedürftigkeit – wenn du einen solventen, zumutbaren Ersatzmieter stellst. Sonst bleibt es bei der ordentlichen Kündigung mit Frist; eine einvernehmliche Lösung ist oft der schnellste Weg.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.