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Unterhalt nach der Scheidung – wann steht er zu?

Nach der Scheidung gilt grundsätzlich Eigenverantwortung – jeder sorgt für sich selbst. Trotzdem kann nachehelicher Unterhalt zustehen, wenn du aus bestimmten Gründen nicht (voll) für dich sorgen kannst. Die Hürden sind aber höher als beim Trennungsunterhalt.

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Nachehelicher Unterhalt setzt einen gesetzlichen Unterhaltstatbestand voraus (§§ 1569 ff. BGB): z. B. Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit/Gebrechen, Erwerbslosigkeit oder Ausbildung. Ohne einen solchen Grund gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung.
Der Unterhalt kann zeitlich begrenzt oder der Höhe nach herabgesetzt werden (Befristung/Begrenzung). Eigenes Einkommen wird angerechnet.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Tatbestand prüfen

    Liegt einer der Unterhaltsgründe vor (Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Ausbildung)?

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    2. Bedarf und Einkommen ermitteln

    Stelle die Einkommen beider Seiten gegenüber – das ist die Basis der Berechnung.

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    3. Geltend machen

    Mache den Anspruch schriftlich geltend und verlange ggf. Auskunft über das Einkommen des anderen.

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    4. Rat holen

    Nachehelicher Unterhalt ist komplex (Befristung, Anrechnung). Lass dich anwaltlich beraten (ggf. Beratungs-/Verfahrenskostenhilfe).

Häufige Fragen

Habe ich nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt?

Nur, wenn ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand vorliegt (z. B. Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit, unverschuldete Erwerbslosigkeit; §§ 1569 ff. BGB). Ansonsten gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung – jeder sorgt nach der Scheidung grundsätzlich für sich selbst.

Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Unterhalt kann zeitlich befristet und der Höhe nach begrenzt werden, vor allem wenn keine ehebedingten Nachteile (mehr) bestehen. Eigenes Einkommen wird angerechnet. Die genaue Bewertung gehört in eine anwaltliche Prüfung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.