Erschöpft? Anspruch auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur
Dauerhaft erschöpft, ausgebrannt, gesundheitlich am Limit – und kaum Zeit für dich, weil die Kinder Vorrang haben? Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur kann helfen. Sie ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse, kein Almosen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Kur beantragen / Widerspruch →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Ärztliche Notwendigkeit klären
Lass dir die Kurbedürftigkeit ärztlich attestieren (Hausarzt/Facharzt) und die Belastungssituation dokumentieren.
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2. Beratung nutzen
Beratungsstellen (z. B. des Müttergenesungswerks) helfen kostenlos bei Antrag und Klinikwahl.
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3. Antrag bei der Krankenkasse
Stelle den Antrag mit dem ärztlichen Attest bei deiner Krankenkasse.
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4. Bei Ablehnung widersprechen
Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein und reiche ergänzende ärztliche Begründungen nach.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?
Bei medizinischer Notwendigkeit ja – die Mutter-/Vater-Kind-Kur ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse (§ 24/§ 41 SGB V). Grundlage ist ein ärztliches Attest über deine Kurbedürftigkeit. Auch ein mitreisendes Kind ist abgesichert.
Was tun, wenn die Kasse die Kur ablehnt?
Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG) und reiche eine ausführliche ärztliche Begründung nach. Viele Ablehnungen werden im Widerspruch korrigiert. Beratungsstellen des Müttergenesungswerks unterstützen dich dabei kostenlos.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.