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Erschöpft? Anspruch auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur

Dauerhaft erschöpft, ausgebrannt, gesundheitlich am Limit – und kaum Zeit für dich, weil die Kinder Vorrang haben? Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur kann helfen. Sie ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse, kein Almosen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Kur beantragen / Widerspruch

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die medizinische Vorsorge-/Reha-Maßnahme für Mütter und Väter (Mutter-/Vater-Kind-Kur) ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse (§ 24/§ 41 SGB V). Bei medizinischer Notwendigkeit besteht ein Anspruch – auch das mitreisende Kind ist abgesichert.
Wird die Kur abgelehnt, ist das oft nicht das letzte Wort: Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Viele Ablehnungen werden im Widerspruch korrigiert.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ärztliche Notwendigkeit klären

    Lass dir die Kurbedürftigkeit ärztlich attestieren (Hausarzt/Facharzt) und die Belastungssituation dokumentieren.

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    2. Beratung nutzen

    Beratungsstellen (z. B. des Müttergenesungswerks) helfen kostenlos bei Antrag und Klinikwahl.

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    3. Antrag bei der Krankenkasse

    Stelle den Antrag mit dem ärztlichen Attest bei deiner Krankenkasse.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein und reiche ergänzende ärztliche Begründungen nach.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?

Bei medizinischer Notwendigkeit ja – die Mutter-/Vater-Kind-Kur ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse (§ 24/§ 41 SGB V). Grundlage ist ein ärztliches Attest über deine Kurbedürftigkeit. Auch ein mitreisendes Kind ist abgesichert.

Was tun, wenn die Kasse die Kur ablehnt?

Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG) und reiche eine ausführliche ärztliche Begründung nach. Viele Ablehnungen werden im Widerspruch korrigiert. Beratungsstellen des Müttergenesungswerks unterstützen dich dabei kostenlos.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.