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Möbel bezahlt, aber Liefertermin platzt ständig?

Du hast Möbel bestellt und vielleicht angezahlt – aber der Liefertermin wird immer wieder verschoben? Du musst nicht ewig warten. Mit einer klaren Nachfrist bringst du den Händler in Verzug und kannst dich notfalls vom Vertrag lösen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Lieferung / Rücktritt

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, kannst du eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Kauf zurücktreten (§ 323 BGB).
War ein fester Liefertermin vereinbart (Fixgeschäft) oder verweigert der Händler ernsthaft die Lieferung, kannst du auch ohne weitere Frist zurücktreten – und deine Anzahlung zurückverlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Termin nachweisen

    Sammle Bestellung, Auftragsbestätigung und Terminzusagen – war ein konkreter Liefertermin vereinbart?

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    2. Nachfrist setzen

    Fordere den Händler schriftlich auf, bis zu einem konkreten Datum zu liefern.

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    3. Rücktritt erklären

    Liefert er nicht, erkläre den Rücktritt und verlange die Anzahlung zurück.

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    4. Geld zurückholen

    Zahlt der Händler nicht zurück, hol dir das Geld je nach Zahlungsart über Käuferschutz/Chargeback oder Bank-Rückruf zurück.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich auf bestellte Möbel warten?

Bei einem vereinbarten Liefertermin nicht beliebig lange. Nach dessen Überschreitung kannst du eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf zurücktreten (§ 323 BGB). Bei einem fest vereinbarten Termin geht das unter Umständen sofort.

Bekomme ich meine Anzahlung zurück?

Ja. Trittst du wegen ausbleibender Lieferung wirksam zurück, ist die Anzahlung zurückzuzahlen. Fordere sie schriftlich mit Frist zurück und nutze bei Verweigerung Käuferschutz oder Bank-Rückruf.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.