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Hohe Handyrechnung aus dem Ausland – Roaming-Kosten richtig einordnen

Innerhalb der EU gilt 'Roam like at home': Du nutzt dein Inlandsvolumen ohne Aufschlag. Außerhalb der EU können dagegen hohe Kosten entstehen. Ein gesetzlicher Kostenschutz (Roaming-Schwelle) soll vor extremen Rechnungen schützen. Eine überraschend hohe Rechnung lohnt sich genau zu prüfen.

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Rechnung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Innerhalb der EU gilt das Roaming-zu-Inlandspreisen-Prinzip ('Roam like at home'): Telefonie, SMS und Daten werden grundsätzlich ohne Roaming-Aufschlag wie zu Hause abgerechnet. Außerhalb der EU gelten dagegen die jeweiligen Auslandspreise.
Für Datenroaming gibt es einen gesetzlichen Kostenschutz: Ab einer bestimmten Schwelle muss die Verbindung gekappt bzw. eine Zustimmung eingeholt werden. Wurde dieser Schutz nicht eingehalten, kannst du die Rechnung beanstanden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Region klären

    EU-Roaming wird wie der Inlandstarif abgerechnet; außerhalb der EU gelten Auslandspreise – das erklärt viele Rechnungen.

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    2. Kostenschutz prüfen

    Beim Datenroaming muss ab einer Schwelle gewarnt oder gekappt werden. Wurde das versäumt, ist die Rechnung angreifbar.

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    3. Einzelverbindungen anfordern

    Verlange einen Einzelverbindungsnachweis, um die Kosten nachzuvollziehen.

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    4. Beanstanden

    Beanstande überhöhte oder unter Verstoß gegen den Kostenschutz entstandene Beträge schriftlich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wird Roaming in der EU extra berechnet?

Grundsätzlich nicht. Innerhalb der EU gilt 'Roam like at home': Du nutzt dein Inlandsvolumen für Telefonie, SMS und Daten ohne Roaming-Aufschlag. Bei sehr hohem Datenverbrauch kann es Fair-Use-Grenzen geben, aber keine normalen Auslandsaufschläge.

Was gilt außerhalb der EU?

Dort gelten die jeweiligen Auslandspreise, die deutlich höher sein können. Für Datenroaming greift aber ein gesetzlicher Kostenschutz: Ab einer bestimmten Kostenschwelle muss die Datenverbindung gekappt oder deine Zustimmung eingeholt werden.

Wie wehre ich mich gegen eine überhöhte Rechnung?

Fordere einen Einzelverbindungsnachweis an und prüfe, ob der Kostenschutz beim Datenroaming eingehalten wurde. Wurde nicht rechtzeitig gewarnt oder gekappt, kannst du die entsprechenden Beträge schriftlich beanstanden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.