Hohe Handyrechnung aus dem Ausland – Roaming-Kosten richtig einordnen
Innerhalb der EU gilt 'Roam like at home': Du nutzt dein Inlandsvolumen ohne Aufschlag. Außerhalb der EU können dagegen hohe Kosten entstehen. Ein gesetzlicher Kostenschutz (Roaming-Schwelle) soll vor extremen Rechnungen schützen. Eine überraschend hohe Rechnung lohnt sich genau zu prüfen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Rechnung beanstanden →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Region klären
EU-Roaming wird wie der Inlandstarif abgerechnet; außerhalb der EU gelten Auslandspreise – das erklärt viele Rechnungen.
- 2
2. Kostenschutz prüfen
Beim Datenroaming muss ab einer Schwelle gewarnt oder gekappt werden. Wurde das versäumt, ist die Rechnung angreifbar.
- 3
3. Einzelverbindungen anfordern
Verlange einen Einzelverbindungsnachweis, um die Kosten nachzuvollziehen.
- 4
4. Beanstanden
Beanstande überhöhte oder unter Verstoß gegen den Kostenschutz entstandene Beträge schriftlich.
Daran erkennst du die Masche
- Hohe Datenkosten außerhalb der EU ohne Warnung beim Erreichen der Kostenschwelle.
- Roaming wurde unbemerkt im Grenzgebiet über ein ausländisches Netz genutzt.
- Die Rechnung weist Auslandsposten ohne nachvollziehbare Einzelaufstellung aus.
Häufige Fragen
Wird Roaming in der EU extra berechnet?
Grundsätzlich nicht. Innerhalb der EU gilt 'Roam like at home': Du nutzt dein Inlandsvolumen für Telefonie, SMS und Daten ohne Roaming-Aufschlag. Bei sehr hohem Datenverbrauch kann es Fair-Use-Grenzen geben, aber keine normalen Auslandsaufschläge.
Was gilt außerhalb der EU?
Dort gelten die jeweiligen Auslandspreise, die deutlich höher sein können. Für Datenroaming greift aber ein gesetzlicher Kostenschutz: Ab einer bestimmten Kostenschwelle muss die Datenverbindung gekappt oder deine Zustimmung eingeholt werden.
Wie wehre ich mich gegen eine überhöhte Rechnung?
Fordere einen Einzelverbindungsnachweis an und prüfe, ob der Kostenschutz beim Datenroaming eingehalten wurde. Wurde nicht rechtzeitig gewarnt oder gekappt, kannst du die entsprechenden Beträge schriftlich beanstanden.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.