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Minijob – wie viel darf ich verdienen, und was bleibt steuerfrei?

Der Minijob ist beliebt, weil vom Verdienst meist 'brutto für netto' übrig bleibt. Aber es gibt Regeln: zur Verdienstgrenze, zu mehreren Minijobs und zur Rentenversicherung. Hier das Wichtigste.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Beim Minijob bleibt dein Verdienst bis zur jeweils geltenden Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) für dich in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei – die Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und wird angepasst.
Ein Minijob ist rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet – überschreitet die Summe die Grenze, entfällt die Minijob-Eigenschaft. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt nur ein Minijob anrechnungsfrei.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grenze beachten

    Bleibt dein monatlicher Verdienst innerhalb der aktuellen Minijob-Grenze?

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    2. Mehrere Jobs prüfen

    Mehrere Minijobs werden zusammengezählt – die Summe darf die Grenze nicht übersteigen.

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    3. Hauptjob bedenken

    Neben einem Hauptjob bleibt nur ein Minijob anrechnungsfrei; weitere werden voll verbeitragt.

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    4. Rentenversicherung

    Entscheide, ob du in der Rentenversicherung bleibst (kleine Eigenbeiträge, mehr Ansprüche) oder dich befreien lässt.

Häufige Fragen

Muss ich auf meinen Minijob Steuern zahlen?

In der Regel nicht selbst: Bis zur geltenden Minijob-Grenze trägt der Arbeitgeber die Pauschalabgaben, und für dich bleibt der Verdienst meist steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig ist, dass du die Verdienstgrenze einhältst – sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und wird regelmäßig angepasst.

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Mehrere Minijobs sind möglich, werden aber zusammengerechnet: Überschreitet die Summe der Verdienste die Minijob-Grenze, handelt es sich nicht mehr um geringfügige Beschäftigung und es werden Sozialabgaben fällig. Hast du bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, bleibt nur ein einziger Minijob anrechnungsfrei; jeder weitere wird voll verbeitragt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.