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Mietspiegel einsehen und nutzen – so prüfst du deine Miete

Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen ähnlicher Art, Größe, Ausstattung und Lage. Er ist das wichtigste Werkzeug, um eine Mieterhöhung oder die eigene Miete einzuordnen. Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen ihn online oder über das Wohnungsamt.

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Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Vermieter begründen – etwa mit dem Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten (§ 558a BGB). Der qualifizierte Mietspiegel hat dabei besonderes Gewicht.
Mit dem Mietspiegel kannst du selbst nachrechnen, ob die geforderte Miete im Rahmen liegt. Liegt sie deutlich darüber, musst du einer Erhöhung nicht ohne Weiteres zustimmen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Mietspiegel besorgen

    Suche den aktuellen Mietspiegel deiner Stadt – online, beim Wohnungsamt oder beim örtlichen Mieterverein.

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    2. Wohnung einordnen

    Bestimme Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung deiner Wohnung und finde das passende Feld im Mietspiegel.

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    3. Spanne prüfen

    Vergleiche deine Nettokaltmiete pro Quadratmeter mit der Spanne im Mietspiegel und beachte Zu- und Abschläge.

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    4. Bei Abweichung reagieren

    Liegt eine Erhöhung über der Vergleichsmiete oder ist sie formal fehlerhaft, kannst du der Zustimmung schriftlich und begründet widersprechen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Das ist die übliche Miete für vergleichbaren Wohnraum am Ort – nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Sie ergibt sich aus den Mieten, die in den letzten Jahren vereinbart oder geändert wurden, und wird im Mietspiegel abgebildet.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete brauchst du nicht aktiv zuzustimmen, wenn sie berechtigt und korrekt begründet ist – dann gilt sie nach Ablauf der Überlegungsfrist. Ist sie fehlerhaft oder zu hoch, kannst du widersprechen.

Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?

Ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter und von der Gemeinde anerkannter Mietspiegel. Er hat vor Gericht eine stärkere Vermutungswirkung als ein einfacher Mietspiegel und ist daher ein gutes Argument bei Streit über die Miethöhe.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.