Mietspiegel einsehen und nutzen – so prüfst du deine Miete
Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen ähnlicher Art, Größe, Ausstattung und Lage. Er ist das wichtigste Werkzeug, um eine Mieterhöhung oder die eigene Miete einzuordnen. Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen ihn online oder über das Wohnungsamt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mietspiegel besorgen
Suche den aktuellen Mietspiegel deiner Stadt – online, beim Wohnungsamt oder beim örtlichen Mieterverein.
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2. Wohnung einordnen
Bestimme Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung deiner Wohnung und finde das passende Feld im Mietspiegel.
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3. Spanne prüfen
Vergleiche deine Nettokaltmiete pro Quadratmeter mit der Spanne im Mietspiegel und beachte Zu- und Abschläge.
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4. Bei Abweichung reagieren
Liegt eine Erhöhung über der Vergleichsmiete oder ist sie formal fehlerhaft, kannst du der Zustimmung schriftlich und begründet widersprechen.
Daran erkennst du die Masche
- Die Mieterhöhung ist gar nicht oder nur pauschal begründet.
- Es wird ein veralteter Mietspiegel oder eine fremde Stadt herangezogen.
- Die Kappungsgrenze (höchstens 20 bzw. 15 Prozent in drei Jahren) wird überschritten.
Häufige Fragen
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Das ist die übliche Miete für vergleichbaren Wohnraum am Ort – nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Sie ergibt sich aus den Mieten, die in den letzten Jahren vereinbart oder geändert wurden, und wird im Mietspiegel abgebildet.
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete brauchst du nicht aktiv zuzustimmen, wenn sie berechtigt und korrekt begründet ist – dann gilt sie nach Ablauf der Überlegungsfrist. Ist sie fehlerhaft oder zu hoch, kannst du widersprechen.
Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?
Ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter und von der Gemeinde anerkannter Mietspiegel. Er hat vor Gericht eine stärkere Vermutungswirkung als ein einfacher Mietspiegel und ist daher ein gutes Argument bei Streit über die Miethöhe.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.