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Aufzug ständig kaputt? Mietminderung ist möglich

Der Aufzug fällt immer wieder aus, und du wohnst im fünften Stock – oder bist gehbehindert? Ein funktionierender Aufzug, der zur Wohnung gehört, ist Teil des vertragsgemäßen Zustands. Sein Ausfall kann die Miete mindern.

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Mangel melden & mindern

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Gehört ein Aufzug zur Mietsache und fällt er erheblich oder dauerhaft aus, ist das ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann (§ 536 BGB) – vor allem in höheren Stockwerken oder bei eingeschränkter Mobilität ist die Beeinträchtigung groß.
Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab (Stockwerk, Dauer, persönliche Situation). Zeige den Ausfall an und mindere am besten unter Vorbehalt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ausfall dokumentieren

    Halte Zeiträume und Häufigkeit der Aufzugsausfälle fest.

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    2. Mangel anzeigen

    Melde den Defekt schriftlich dem Vermieter und fordere Reparatur (Frist).

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    3. Angemessen mindern

    Mindere die Miete entsprechend der Beeinträchtigung (unter Vorbehalt).

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    4. Besondere Lage nennen

    Wohnst du hoch oben oder bist gehbehindert, weise darauf hin – das erhöht die Beeinträchtigung.

Häufige Fragen

Kann ich bei einem defekten Aufzug die Miete mindern?

Ja, wenn der Aufzug zur Mietsache gehört und erheblich oder dauerhaft ausfällt. Das ist ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann (§ 536 BGB). Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt von der Beeinträchtigung ab – in höheren Stockwerken oder bei eingeschränkter Mobilität ist sie deutlich größer. Zeige den Ausfall an und mindere unter Vorbehalt.

Spielt es eine Rolle, in welchem Stock ich wohne?

Ja. Je höher deine Wohnung liegt, desto stärker beeinträchtigt ein Aufzugsausfall deine Nutzung – das wirkt sich auf die Höhe der zulässigen Mietminderung aus. Auch eine eingeschränkte Mobilität (z. B. bei Gehbehinderung oder mit Kinderwagen) erhöht die Beeinträchtigung. Weise im Mängelschreiben ausdrücklich auf deine konkrete Situation hin.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.