Aufzug ständig kaputt? Mietminderung ist möglich
Der Aufzug fällt immer wieder aus, und du wohnst im fünften Stock – oder bist gehbehindert? Ein funktionierender Aufzug, der zur Wohnung gehört, ist Teil des vertragsgemäßen Zustands. Sein Ausfall kann die Miete mindern.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ausfall dokumentieren
Halte Zeiträume und Häufigkeit der Aufzugsausfälle fest.
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2. Mangel anzeigen
Melde den Defekt schriftlich dem Vermieter und fordere Reparatur (Frist).
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3. Angemessen mindern
Mindere die Miete entsprechend der Beeinträchtigung (unter Vorbehalt).
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4. Besondere Lage nennen
Wohnst du hoch oben oder bist gehbehindert, weise darauf hin – das erhöht die Beeinträchtigung.
Häufige Fragen
Kann ich bei einem defekten Aufzug die Miete mindern?
Ja, wenn der Aufzug zur Mietsache gehört und erheblich oder dauerhaft ausfällt. Das ist ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann (§ 536 BGB). Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt von der Beeinträchtigung ab – in höheren Stockwerken oder bei eingeschränkter Mobilität ist sie deutlich größer. Zeige den Ausfall an und mindere unter Vorbehalt.
Spielt es eine Rolle, in welchem Stock ich wohne?
Ja. Je höher deine Wohnung liegt, desto stärker beeinträchtigt ein Aufzugsausfall deine Nutzung – das wirkt sich auf die Höhe der zulässigen Mietminderung aus. Auch eine eingeschränkte Mobilität (z. B. bei Gehbehinderung oder mit Kinderwagen) erhöht die Beeinträchtigung. Weise im Mängelschreiben ausdrücklich auf deine konkrete Situation hin.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.